Vor Gericht in Brandenburg AfD reicht Verfassungsklage gegen 2G-Regel ein
In Brandenburg versucht die AfD-Fraktion, mit juristischen Mitteln gegen die 2G-Regel vorzugehen. Indes plant die rot-schwarz-grüne Regierung des Bundeslandes bereits schärfere Corona-Maßnahmen.
Die Brandenburger AfD-Landtagsfraktion will mit einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht die 2G-Regel mit Zutritt nur für Corona-Geimpfte und Genesene stoppen. Das Verfassungsgericht Brandenburg bestätigte am Montag in Potsdam den Eingang einer entsprechenden Normenkontrollklage. Die AfD-Fraktion hatte bereits angekündigt, sie wolle mit juristischen Mitteln gegen die Beschränkungen vorgehen.
Die stellvertretende Fraktionschefin Birgit Bessin schrieb am Sonntag bei Twitter: "Wir als AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg klagen gegen die 2G-Regel in der neuen Corona-Verordnung." AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt sagte am vergangenen Dienstag, die Beschränkungen bedeuteten "de facto einen Impfzwang".
Seit dem 15. November haben nur Genesene und Geimpfte Zutritt zu Gaststätten, Hotels, Theatern, Kinos, Konzerthäusern und Freizeitbädern. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Jugendliche unter 18 Jahren können mit einem negativen Test hinein. Die rot-schwarz-grüne Landesregierung plant bereits schärfere Regeln und will an diesem Dienstag darüber entscheiden.
- Nachrichtenagentur dpa