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BGH bestätigt NSU-Urteil: Lebenslange Haft für Zschäpe ist rechtskräftig


BGH bestätigt NSU-Urteil
Lebenslange Haft für Zschäpe ist rechtskräftig

Von dpa
Aktualisiert am 19.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Beate Zschäpe (Archivfoto): Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest.Vergrößern des Bildes
Beate Zschäpe (Archivfoto): Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. (Quelle: dpa)
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Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, muss lebenslang in Haft bleiben. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision gegen ihre Verurteilung zurück. Das teilte das Karlsruher Gericht am Donnerstag mit.

Beate Zschäpe ist rechtskräftig als Mittäterin der Neonazi-Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf ihre Revision mit schriftlichem Beschluss und strich nur eine Einzelstrafe, wie das Karlsruher Gericht am Donnerstag mitteilte. "Die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe und die festgestellte besondere Schuldschwere sind hiervon jedoch unberührt geblieben."

Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, sodass eine Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. Der rechtsextremistische "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) hatte zwischen 2000 und 2007 neun Männer türkischer und griechischer Herkunft sowie eine Polizistin ermordet.

Auch die Verurteilung von zwei Mitangeklagten, Ralf W. und Holger G., zu mehrjährigen Freiheitsstrafen wegen Beihilfe zu den Morden beziehungsweise Unterstützung des rechtsextremistischen NSU bestätigte der BGH.

Das Mammutverfahren um die Morde war 2018 zu Ende gegangen

Im Fall des NSU-Vertrauten André E. will der Bundesgerichtshof noch in diesem Jahr, im Dezember, über das Urteil verhandeln. Wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung wurde E. 2018 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Weil bei E. im einzigen Fall auch die Bundesanwaltschaft begründet Revision beantragt hat, musste der BGH eine Hauptverhandlung ansetzen. Bei den Mitangeklagten hatten nur deren Verteidiger Rechtsmittel eingelegt, nicht aber die Anklageseite.

Zschäpe hatte fast 14 Jahre lang mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordeten die Männer acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Kleinunternehmer sowie eine Polizistin. 2011 nahmen sie sich das Leben, um der drohenden Festnahme zu entgehen. Zschäpe zündete die gemeinsame Wohnung an, verschickte ein Bekennervideo und stellte sich.

Zschäpe ist die einzige Überlebende des rechtsextremen NSU-Trios

Das Mammutverfahren um die Morde und Anschläge der Neonazi-Terrorzelle NSU war am 11. Juli 2018 nach mehr als fünf Jahren und über 400 Verhandlungstagen zu Ende gegangen. Das Oberlandesgericht (OLG) München verurteilte Zschäpe, die einzige Überlebende des Trios, als Mittäterin zu lebenslanger Haft – auch wenn es keinen Beweis gibt, dass sie selbst an einem der Tatorte war. Außerdem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest.

Ralf Wohlleben wurde als Waffenbeschaffer wegen Beihilfe zum Mord zu zehn Jahren Haft verurteilt, Holger G. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren Haft. Das schriftliche Urteil liegt seit Ende April 2020 vor, es ist 3.025 Seiten lang.

Der BGH prüft Urteile ausschließlich auf Rechtsfehler. Er hört also keine Zeugen mehr an. Hält das Urteil der Überprüfung stand, wird es rechtskräftig. Haben die Revisionen Erfolg, heben die Richter es ganz oder teilweise auf. Eine Hauptverhandlung gibt es nur in etwa fünf Prozent aller Revisionen. Unter bestimmten Bedingungen können die Richterinnen und Richter auch schriftlich per Beschluss entscheiden – nämlich dann, wenn sie eine Revision für unzulässig oder offensichtlich unbegründet halten. Gleiches gilt, wenn der Senat die Revision zugunsten eines Angeklagten einstimmig für begründet hält.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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