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Mecklenburg-Vorpommern lockert Reiseregeln – keine Quarantänepflicht


Negativer Test reicht
Mecklenburg-Vorpommern lockert strenge Reiseregeln

Von dpa
Aktualisiert am 17.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern: Für Urlaub im Nordosten reicht künftig ein negativer Corona-Test.Vergrößern des Bildes
Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern: Für Urlaub im Nordosten reicht künftig ein negativer Corona-Test. (Quelle: Jens Büttner/dpa-bilder)
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Mecklenburg-Vorpommern hat am längsten an einem sehr strengen Beherbergungsverbot für Urlauber aus Risikogebieten festgehalten. Jetzt lenkt Ministerpräsidentin Schwesig ein.

Mecklenburg-Vorpommern gibt seinen harten Kurs beim Beherbergungsverbot für Gäste aus Corona-Risikogebieten auf. Nach wochenlangem Streit und wenige Tage vor einem dazu erwarteten Gerichtsurteil einigten sich Landesregierung und Tourismusbranche darauf, dass für Urlaub im Nordosten von Mittwoch an ein aktueller negativer Corona-Test ausreicht. Die bislang zusätzlich geforderte Quarantäne von mindestens fünf Tagen und ein folgender zweiter Test entfallen.

Diese Regelung galt bislang nur in Mecklenburg-Vorpommern, war die bundesweit schärfste und hatte für massive Kritik gesorgt. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hatte angesichts der steigenden Zahl an Neuinfektionen lange Zeit auf dem Sonderweg bestanden, lenkte nun aber angesichts abschlägiger Urteile zum Beherbergungsverbot in einer Reihe anderer Bundesländer ein.

Negativer Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf

Schon nach dem Treffen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch hatte Schwesig Lockerungen in Aussicht gestellt, aber Bedingungen daran geknüpft. Die nun vereinbarte Regelung mit einem negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, gilt als Kompromiss.

Gerichte in Schleswig-Holstein und Hamburg hatten dieses Verfahren bestätigt, so dass die Landesregierung auf eine ähnliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald hoffen kann. Andere Bundesländer verzichten inzwischen auf Gesundheitsnachweise.

Beherbergungsverbot trifft Tourismus hart

Das Gericht in Greifswald hatte angekündigt, Anfang der Woche über drei vorliegende Eilanträge gegen die Quarantäneregeln in Mecklenburg-Vorpommern zu entscheiden. Ob die Anträge möglicherweise zurückgezogen werden, war zunächst unklar.

Nach Einschätzung der Tourismuswirtschaft kamen die bislang in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Einreisebestimmungen für Besucher aus Corona-Hotspots einem Beherbergungsverbot gleich. Die Branche, die nach dem coronabedingten vollständigen Reisestopp im Frühjahr im Nordosten in der Sommersaison wieder im Aufwind war, musste deshalb im Herbst einen Rückschlag hinnehmen.

So fielen Touristen insbesondere aus Berlin weg, weil in der Bundeshauptstadt zu Beginn der Herbstferien die Infektionszahlen die kritische Marke von 50 neuen Ansteckungen je 100.000 Einwohnern in einer Woche überstiegen. Auch aus anderen Risikogebieten Deutschlands blieben Urlauber trotz Vorbuchungen weg. Der Landestourismusverband beziffert die Umsatzverluste mit 60 bis 80 Millionen Euro.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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