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Corona-Anwältin: Juristin Beate Bahner darf Psychiatrie verlassen


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Heute Termin bei der Polizei
Polizei schaut bei Demo von "Coronoia"-Anwältin Bahner nur zu


Aktualisiert am 15.04.2020Lesedauer: 3 Min.
Aufnahmebereich in einer psychiatrischen Klinik (Symbolbild): Die Hintergründe der Tat werden nun ermittelt.Vergrößern des Bildes
Aufnahmebereich in einer psychiatrischen Klinik (Symbolbild): Anwältin Beate Bahner wurde in eine Heidelberger Einrichtung gebracht und musste in einem abgeschlossenen Raum auf dem Boden schlafen, wie es in einer Sprachnachricht heißt. (Quelle: HRSchulz/imago-images-bilder)

Die am Ostersonntag in die Psychiatrie gebrachte Heidelberger Anwältin Beate Bahner ist entlassen worden. Nach einem Termin bei der Polizei standen unter den Augen der Beamten Dutzende Unterstützer zum Umarmen Schlange.

Die als "Coronoia"-Anwältin bekannt gewordene Heidelberger Juristin Beate Bahner ist nicht mehr in der Psychiatrie. Dort war sie am Ostersonntag eingeliefert worden, nachdem sie auf der Straße ein Auto angehalten und um Hilfe gebeten hatte, weil sie sich vor möglichen Killern fürchtete. Polizisten hatten sie als "sehr verwirrt" erlebt, sie war dann gegen ihren Willen stationär in der Psychiatrie der Uni-Klinik Heidelberg aufgenommen worden. Demnach hatte sie offenbar fremd- oder eigengefährdendes Verhalten gezeigt.

Eine Sprecherin der Medizinischen Fakultät des Universitätsklinikums Heidelberg sagte am Mittwoch auf t-online.de-Anfrage wörtlich: "Ich kann bestätigen, dass sie heute nicht mehr stationär Patientin ist." Weitergehende Auskünfte darf die Universitätsklinik nicht geben – Datenschutz und Patientenrechte wiegen schwer. Bahner erschien zu einem Termin bei der Polizei Heidelberg um 13 Uhr. Sie hatte eine Vorladung erhalten, weil gegen sie wegen Aufrufs zu strafbaren Taten ermittelt wird.

An dem Gebäude warteten rund 150 Unterstützer größtenteils ohne Mund-und-Nase-Masken, die sie nach einer kurzen Ansprache und dem Verlesen eines Textes von ihrer Homepage minutenlang einzeln umarmte. Das zeigen Videos der Aktion. Die Polizei Mannheim erklärte, die Ansammlung in der Größenordnung sei derzeit nicht erlaubt und die Abstandsregelungen seien nur anfangs eingehalten worden.

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Darstellung über Polizeigewalt korrigiert

Sie schritt jedoch nicht ein: "Aus Verhältnismäßigkeitsgründen" sei in Abstimmung mit der Stadt darauf verzichtet worden, Maßnahmen gegen die Teilnehmer vorzunehmen. Zunächst hatte die Polizei versucht, die Versammlung aufzulösen und hatte die Menschen zum Gehen aufgefordert.

Bahner sagte bei der Versammlung auch, sie wolle eine Aussage aus einer Sprachnachricht vom Montag klarstellen. Dort hatte sie gesagt, ein Polizist habe sie aus einem Meter Höhe mit dem Kopf auf den Steinboden geworfen. Den Zuhörern vor der Polizei erklärte sie, das würde die Polizei nie tun. Sie habe in den Neckarwiesen mit Freunden "gesoffen" und sei danach mit dem Fahrrad gestürzt. Sie ließ offen, ob sie das ironisch meint.

Auf ihrer Homepage hatte sie zuvor mitgeteilt, dass sie sich bei der Vernehmung bei der Kripo zur Sache äußern werde. Die Mitteilung ist im Sprachstil gehalten, in dem sich Bahner in den vergangenen Tagen geäußert hatte. Eine anwaltliche Vertretung benötige sie nicht, "nachdem nahezu die gesamte Anwaltschaft und nahezu die gesamte Justiz seit zwei Wochen (versagt) und damit (...) zur blitzschnellen Etablierung des monströsesten und ungeheuerlichsten Unrechtsregimes beigetragen haben, das die Welt je gesehen hat."

Ermittlungen wegen Aufrufen und Tritten

Gegen sie wird ermittelt wegen ihrer Erklärungen im Zusammenhang mit einem gescheiterten Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht. Beantragt hatte sie die Aufhebung aller Maßnahmen wegen des Coronavirus, die sie zu "Coronoia" erklärt hat.

In langen erläuternden Erklärungen hatte sie aufgefordert, als Widerstand nach Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes die Corona-Schutzregeln nicht mehr zu beachten. Zudem hatte sie zu einer bundesweiten Demonstration am Ostersamstag und dem Anmelden eigener Demonstrationen aufgerufen. Das Ermittlungsverfahren hat auch Kritik von Juristen ausgelöst, die darin eine Einschränkung der Meinungsfreiheit sehen.

Gegen die Anwältin läuft seit Ostersonntag zusätzlich ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des tätlichen Angriffs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Von Zeugen gerufene Polizisten hatten sie festgehalten. Dabei hatte sie nach Darstellung der Polizei mehrfach einen Beamten getreten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • YouTube:
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