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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Verwirrende Corona-Maßnahmen In Berlin darf man nicht mehr allein auf der Parkbank sitzen
Die Politik hat eine Kontaktsperre verordnet, die Polizei legt Deutschland still. In der Hauptstadt dürfen Menschen noch nicht mal mehr allein auf der Straße verweilen. Beschwerden häufen sich.
Noch eben lobten Politik und Polizeivertreter die von Bund und Ländern beschlossenen Regelungen zu Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverboten in der Corona-Krise – nun zeigt sich, dass die Regeln mitnichten so simpel und verständlich sind wie dargestellt. Bei den Polizeien der Länder gehen allein in den sozialen Medien Hunderte Nachfragen ein, was denn nun erlaubt sei und was nicht. Es wird klar: Von Bundesland zu Bundesland sind die Regelungen unterschiedlich, ihre Auslegung im Detail ist der Polizei überlassen, Bürger scheinen oft keine Rechtssicherheit zu haben.
Beispiel Berlin: Dort ist im Gegensatz zu anderen Bundesländern nun nicht mal mehr gestattet, allein im öffentlichen Raum zu verweilen – selbst wenn man den verordneten Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhält. Die dort vom rot-rot-grünen Senat erlassene Verordnung sieht zwar vor, dass Individualsport erlaubt bleibt. Ein Buch in der Sonne auf der Bank zu lesen, gehört aber nicht dazu. Das erklärt ein Polizist sogar einer Mutter mit ihren beiden Kindern im Park, wie der "Tagesspiegel" schildert. Noch am Tag zuvor hatte die Polizei erklärt, die Beamten würden vor allem Gruppen mit mehr als zwei Personen kontrollieren.
Beispiel Niedersachsen: Auch aus anderen Bundesländern wird berichtet, dass immer wieder Einzelpersonen und Familien kontrolliert werden. Der Stand-Up-Comedian Andreas Weber berichtete bei Twitter gar, dass seine Frau in Niedersachsen mit beiden Kindern von der Polizei nach Hause gefahren worden sei, um dort festzustellen, ob es sich tatsächlich um ihre Kinder handele.
Ein solches Vorgehen hatte Sebastian Fiedler, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, noch am Montag für völlig abwegig gehalten. Es gehe beim Kontaktverbot "vor allem um unzweifelhafte Gruppenbildungen, nicht um überflüssige Kontrollen von Einzelpersonen oder Familien", sagte er t-online.de.
Beispiel Sachsen: Dort lässt die von der Landesregierung erlassene Allgemeinverfügung bewusst offen, wo Bürger nun noch Sport machen dürfen und wo nicht – lediglich von "im Umfeld des Wohnbereichs" ist im Dokument die Rede. Die Abwägung darüber, was das genau meint, ist der Polizei überlassen. Also im Wohnviertel? In der Gemeinde? Im Bundesland?
Keine Antwort dazu von der Polizei Sachsen – das sei noch nicht definiert. Auch vom Innenministerium und der Stadt Leipzig seien keine klaren Aussagen zu erhalten, berichtet der "Kreuzer" und kommentiert: "Bewusste Rechtsunsicherheit bei einer die Grundrechte dermaßen beschneidenden Maßnahme schafft kein Vertrauen." Update, 26.3.2020, 6.45 Uhr: Zudem verbreitete sich am Abend schließlich ein Video aus dem Lene-Voigt-Park in Leipzig. Auch dort war laut Lautsprecherdurchsagen der Polizei selbst kurzes Verweilen nicht mehr erlaubt.
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Schon am Montag hatte der Polizeirechtler Clemens Arzt bei t-online.de vor Verordnungen gewarnt, für die rechtliche Grundlagen und entsprechende Schulungen der Polizeibeamten fehlten. Gesetzlich bestehe beispielsweise keine Ausweispflicht – auch wenn die Verordnung des Berliner Senats etwas anderes behaupte. Er befürchtete Gesetzesverstöße seitens der Polizei.
- eigene Recherchen
- Stadt Berlin: Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus
- Land Sachsen: Allgemeinverfügung zu Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
- Land NRW: Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus
- Kreuzer: "Bürger bewusst im Vagen lassen"
- Tagesspiegel: "So strikt setzt Berlins Polizei das Corona-Kontaktverbot durch"