Kein Einwand gegen Abschaffung Studie bescheinigt Mietpreisbremse moderate Wirkung
Berlin (dpa) - Die Mietpreisbremse hat die Explosion der Mieten in beliebten Wohngegenden einer Studie zufolge leicht gebremst. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will die nächstes Jahr auslaufende Regelung deshalb verlängern.
"Da, wo die Mietpreisbremse gilt, verlangsamt sich der Anstieg der Mieten", sagte sie am Donnerstag in Berlin. Der Effekt ist allerdings minimal, wie die Studie des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag des Ministeriums zeigt. Viele zweifeln ihn sogar ganz an.
Ohne Mietpreisbremse wären die Mieten im Schnitt lediglich um zwei bis vier Prozent höher, wie Studienautor Claus Michelsen erläuterte. Dennoch könne man sagen: "Die Mietpreisbremse entfaltet spürbare, statistisch nachweisbare Wirkung ." Zugleich führte sie laut DIW dazu, dass die Mieten für Neubauten, die von der Regelung ausgenommen sind, stärker anzogen als zuvor.
Durchschnittsverdiener können es sich einer Studie zufolge kaum noch leisten, eine Neubauwohnungen zu mieten. In vielen Städten müssten sie mehr als 27 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Kaltmiete aufbringen, ergab die Datenauswertung des Immobilienmarktspezialisten Empirica im Auftrag des ARD-Magazins "Panorama". Ein Wert über 27 Prozent gilt Experten als problematisch, weil dann nur noch relativ wenig Geld für die sonstige Lebensführung übrig bleibt.
DIW-Experte Michelsen sagte, zugleich lohne es sich jetzt aber auch mehr, in Neubauten zu investieren. In Gemeinden mit Mietpreisbremse ließen sich positive Effekte auf die Zahl neuer, zum Bau genehmigter Wohnungen erkennen.
Die Mietpreisbremse wurde im Juni 2015 eingeführt, um die rasant steigenden Mieten in beliebten Wohngegenden einzudämmen. Ihr Kern ist, dass die Miete bei Neuvermietungen nicht mehr als zehn Prozent über der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ausnahmen gibt es bei Neubauten, Sanierungen oder wenn die Miete des Vormieters schon höher war. Mieterverbände kritisieren, dass sich viele Vermieter nicht an die Regelung hielten. Auch Kommunalverbände zweifeln an der Wirkung.
"Die Mietpreisbremse wirkt, aber nur ein bisschen", erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. Häufig werde sie aber missachtet, außerdem sei problematisch, dass sie nicht bundesweit gelte, sondern von den Ländern eingeführt werden müsse. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland gebe es sie deshalb überhaupt nicht, in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Hamburg habe es Fehler in den Landesverordnungen gegeben. Der Mieterbund fordert, Ausnahmen aus dem Gesetz zu streichen und Vermieter für Verstöße zu bestrafen.
Barley zeigte sich zufrieden mit dem Effekt. Zugleich betonte sie allerdings, die Mietpreisbremse alleine könne den Markt nicht heilen. "Die Situation in den Städten ist nach wie vor angespannt", sagte sie. Zusätzlich sei mehr Neubau und auch mehr sozialer Wohnungsbau nötig. Im Frühjahr will Barley einen Entwurf zur Verlängerung der Preisbremse vorlegen.
Außerdem soll die Qualität der Mietspiegel durch gesetzliche Mindestanforderungen verbessert werden. Mietspiegel zeigen die ortsübliche Vergleichsmiete an, damit stellten sie "Waffengleichheit" zwischen Vermietern und Mietern her, sagte Barley.
Der Immobilienverband IVD und der Zentrale Immobilien Ausschuss lehnten eine Verlängerung und Verschärfung der Preisbremse ab. "Die steigenden Mieten sind lediglich die Reaktion auf ein zu knappes Wohnungsangebot", erklärte ZIA-Präsident Andreas Mattner. Das wichtigste sei, dass mehr Bauland bereitgestellt werde, sagte IVD-Präsident Jürgen Michael Schick. Auch der Städte- und Gemeindebund forderte, Kommunen müssten leichter an Bauland rankommen.
Seit Einführung der Preisbremse sind Dutzende Mieter - vor allem in Berlin - gegen ihre Vermieter vor Gericht gezogen. In etwa drei von vier Verfahren waren sie laut Justizministerium zumindest teilweise erfolgreich. Nach einer Auswertung aller von den Gerichten veröffentlichten Verfahren konnten die Kläger ihre Miete dadurch im Schnitt um 167 Euro mindern, im Extremfall sogar um 650 Euro.