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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Tiefer Fall Sucharit Bhakdi wegen Volksverhetzung angeklagt
Ein weiterer prominenter Kopf der Corona-Proteste landet vor Gericht: Sucharit Bhakdi muss sich wegen antisemitischer Äußerungen verantworten.
Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat Anklage gegen Sucharit Bhakdi wegen des Verdachts der Volksverhetzung erhoben. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit. Bhakdi, einst respektierter Professor für Mikrobiologie an der Universität Mainz, ist mehrfach mit antisemitischen Aussagen aufgefallen.
Bei den Vorwürfen gegen den 75-Jährigen geht es konkret um zwei Äußerungen, einmal in einem Interview im April 2021, dann bei einem Wahlkampfauftritt seiner Partei "Die Basis" in Kiel. Bereits im vergangenen Jahr hatte sich der Verlag von ihm getrennt, der seinen Bestseller "Corona Fehlalarm" herausgegeben hatte. Auch der österreichische Sender Servus TV beendete die Zusammenarbeit.
Im Interview hatte er zum Impfen gesagt, "das Schlimme" an Juden sei: "Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie." Das Volk, das aus dem Land des Erzbösen geflohen sei, habe das eigene Land "in etwas verwandelt, was noch schlimmer ist, als Deutschland war. Sie haben das Böse jetzt gelernt – und umgesetzt. Deshalb ist Israel jetzt living hell – die lebende Hölle."
Vorwurf: Verachtung und Anstachelung zum Hass
Der Vorwurf der Anklage: Mit solch generalisierenden Aussagen auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden habe Bhakdi zum Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht.
In der Wahlkampfveranstaltung am 24. September kurz vor der Bundestagswahl setzte der Bundestagskandidat der "Basis" noch einen drauf: In der Rede brachte er die Zulassung von Covid-19-Impfstoffen in Verbindung mit einem "Endziel" und sprach von einem zweiten Holocaust, wodurch das Schicksal von Jüdinnen und Juden unter der NS-Herrschaft verharmlost worden sein soll.
Die Staatsanwaltschaft Kiel hatte ein Ermittlungsverfahren gegen Bhakdi zunächst eingestellt, was international Empörung ausgelöst hatte. Die Generalstaatsanwaltschaft übernahm daraufhin das Verfahren.
Seine Äußerungen könnten nicht nur strafrechtliche Folgen haben: In Rheinland-Pfalz läuft ein Verfahren, dem 75-Jährigen das Führen des Professorentitels der Universität wegen Unwürdigkeit zu untersagen. Eine entsprechende Darstellung seines Anwalts Martin Schwab bestätigte ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums t-online. Es wäre das erste Mal in der Geschichte des Landes, dass die Regelung im Hochschulgesetz zur Anwendung käme.
- Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft
- Eigene Recherchen