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Bundestag stellt "Upskirting" unter Strafe – bis zu zwei Jahre Haft


Gesetz gegen Gaffer und Spanner
Bundestag stellt "Upskirting" und Unfallfotos unter Strafe

Von afp, dpa, aj

Aktualisiert am 03.07.2020Lesedauer: 1 Min.
"Upskirting": Das ungewollte Fotografieren zum Beispiel unter Röcke steht nun unter Strafe.Vergrößern des Bildes
"Upskirting": Das ungewollte Fotografieren zum Beispiel unter Röcke steht nun unter Strafe. (Quelle: Jane Barlow/PA Wire/dpa/ Symbolbild)

Der Bundestag hat ein Gesetz gebilligt, mit dem der Persönlichkeitsschutz gestärkt werden soll: Wer Frauen unter den Rock fotografiert oder Bilder von toten Unfallopfern verbreitet, muss künftig mit Strafen rechnen.

Das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt ist künftig eine Straftat. Gleiches gilt, wenn man Unfalltote fotografiert oder filmt. Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat der Bundestag am frühen Freitagmorgen verabschiedet.

Das sogenannte Upskirting, bei dem Fotos und Filme unter Röcken und Kleidern gemacht werden, war nach bisheriger Rechtslage meist keine Straftat. Durch die jetzt beschlossene Reform müssen die Täter jedoch mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Die gleiche Strafe droht in Zukunft, wenn jemand Unfalltote fotografiert oder filmt. Bislang schützte das Strafrecht nämlich nur lebende Unfallopfer.

"Schamlose Verletzung der Intimsphäre"

"Eine Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren, ist eine schamlose Verletzung ihrer Intimsphäre, die künftig unter Strafe steht", erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Solche Grenzüberschreitungen seien nicht hinnehmbar.

Zum verbesserten Schutz von Unfallopfern vor Gaffer-Fotos erklärte die Ministerin, wer schwer Verletzte oder gar Tote aus "reiner Sensationsgier" fotografiere, "verletzt jeden menschlichen Anstand". Bislang sei solches Fotografieren von Verstorbenen nicht strafbar, diese Lücke werde jetzt geschlossen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und afp
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