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"ARD Wahlarena" ohne Wagenknecht: Gericht weist BSW-Beschwerde ab


Bundesverfassungsgericht entscheidet
Wagenknecht bleibt von "ARD Wahlarena" ausgeschlossen

Aktualisiert am 17.02.2025Lesedauer: 1 Min.
Sahra Wagenknecht: Sie möchte mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht in den Bundestag einziehen.Vergrößern des Bildes
Sahra Wagenknecht: Sie wollte mit den anderen Kandidaten im TV auftreten. (Quelle: IMAGO/HMB-Media)
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In der "ARD Wahlarena" stellen sich vier Kanzlerkandidaten den Fragen von Bürgerinnen und Bürgern. Eine fünfte Kandidatin darf nicht dabei sein.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zurückgewiesen. Mit ihrem Antrag hatte sich die Partei gegen die Entscheidung gewandt, Sahra Wagenknecht nicht in die "ARD Wahlarena" am 17. Februar einzuladen. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts teilte nun mit, dass es die Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" hätte.

Die Begründung für die Zurückweisung fällt kurz aus. Die Beschwerdeführerin habe nicht schlüssig gezeigt, dass sie in ihrem Recht auf abgestufte Chancengleichheit der Parteien verletzt wurde.

In der Sendung treten die Spitzenkandidaten Friedrich Merz (CDU), Alice Weidel (AfD), Olaf Scholz (SPD) und Robert Habeck (Grüne) auf und beantworten nacheinander live Fragen des Publikums. Der Westdeutsche Rundfunk als verantwortlicher Sender lud nur Parteien ein, die konstant bei zehn Prozent oder mehr Zustimmung in den Umfragen liegen.

Das BSW wehrte sich zunächst vor den nordrhein-westfälischen Gerichten dagegen, dass seine Spitzenkandidatin nicht eingeladen wurde, hatte dort aber keinen Erfolg. Nun scheiterte es auch vor dem Bundesverfassungsgericht.

Verwendete Quellen
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