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Frankreich: Terror-Verurteilte sollen nach Haft weiter überwacht werden


Umstrittenes Gesetz in Frankreich
Terror-Verurteilte sollen überwacht werden

Von afp
28.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Der Tatort nach dem Terroranschlag in Nizza im Jahr 2016: Frankreich wurde in den vergangenen Jahren immer wieder von Attentaten heimgesucht.Vergrößern des Bildes
Der Tatort nach dem Terroranschlag in Nizza im Jahr 2016: Frankreich wurde in den vergangenen Jahren immer wieder von Attentaten heimgesucht. (Quelle: NorbertScanella/Panoramic/imago images)
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Im Parlament wurde hart verhandelt. Kritiker verurteilen die Regelung als "Strafe nach der Strafe": Künftig sollen wegen Terrorismus Verurteilte nach ihrer Haftentlassung in Frankreich weiter überwacht werden können.

Wegen extremistischer Gewalttaten verurteilte Häftlinge sollen in Frankreich künftig nach ihrer Strafverbüßung mehrere Jahre lang weiter überwacht werden können. Die Nationalversammlung in Paris verabschiedete am Montag eine entsprechende Gesetzesregelung, die der Senat bereits zuvor gebilligt hatte. Demnach darf die Justiz wegen Terrordelikten verurteilte Menschen nach ihrer Haftentlassung nicht nur überwachen, sondern gegen sie auch diverse Auflagen verhängen.

Dazu gehören Termine bei einem Strafvollzugsrichter oder die Vorgabe, dass sie an bestimmten Orten wohnen und andere Orte nicht betreten dürfen. Die Maßnahmen sollen nur gegen solche Menschen verhängt werden, die zu einer Haftstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt wurden. Gelten können die Maßnahmen nach der Strafverbüßung für einen Zeitraum von fünf oder zehn Jahren.

Ob die Regelung verfassungskonform ist, ist umstritten

Über die Gesetzesregelung war im Parlament hart verhandelt worden. Ob sie verfassungskonform ist, bleibt umstritten. Der Präsident der Nationalversammlung, Richard Ferrand, kündigte deshalb an, dass er den Verfassungsrat anrufen werde, um das Gesetz zu überprüfen. Die Anwaltsvereinigung CNB hatte das Gesetz bereits Anfang Juni als Angriff auf die Bürgerrechte angeprangert: Es solle "die Strafe nach der Strafe" einführen.

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses der Nationalversammlung, Yaël Braun-Pivet, warnte jedoch vor Gefahren durch aus der Haft entlassene Extremisten. In den kommenden drei Jahren kämen rund 150 Häftlinge frei, die wegen Terror-Taten verurteilt wurden. "Manche von ihnen sind weiterhin gefährlich", erklärte die Abgeordnete.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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