EU EuGH stellt deutsche Regelung bei Familiennachzug in Frage
Luxemburg (dpa) - Deutschland muss den Familiennachzug für Angehörige minderjähriger Flüchtlinge voraussichtlich großzügiger gestalten. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist für das Recht auf Familiennachzug das Alter des Flüchtlings bei EU-Einreise und Asylantrag entscheidend.
Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens volljährig werden, dürften beim Familiennachzug nicht benachteiligt werden, entschieden die Richter in Luxemburg (Rechtssache C-550/16). Allerdings müsse der Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Asylentscheidung gestellt werden.
Zur Rechtslage in Deutschland hatte es zuvor aus dem Auswärtigen Amt geheißen: "Der Nachzugsanspruch von Eltern zu einem in Deutschland lebenden, minderjährigen, anerkannten Flüchtling (...) besteht nach ständiger Rechtsprechung nur vor Eintritt der Volljährigkeit des Kindes. Ein Visum kann daher nur erteilt werden, solange das Kind minderjährig ist."
Anerkannte minderjährige Flüchtlinge dürfen in Deutschland ihre Eltern nachholen. Das Auswärtige Amt verwies auf das Bundesinnenministerium. Dort hieß es nur: "Wir haben das Urteil des EuGH zum Familiennachzug für unbegleitete Minderjährige zur Kenntnis genommen und werten dieses nunmehr aus."
Insgesamt haben nach Angaben der Bundesregierung im vergangenen Jahr 89.207 Minderjährige einen Asylantrag in Deutschland gestellt, darunter 9084, die ohne Begleitung ihrer Eltern oder anderer Erwachsener eingereist sind. Von ihnen war knapp jeder Fünfte jünger als 16, der Rest war 16 oder 17 Jahre alt. Die Zahl jener, die während des Verfahrens volljährig werden, wird nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge nicht erfasst.
Anlass für das EuGH-Urteil war ein Fall in den Niederlanden. Ein Mädchen aus Eritrea reiste dort ohne Begleitung ein und stellte im Februar 2014 einen Asylantrag. Noch bevor der Antrag im Oktober desselben Jahres positiv beschieden wurde, wurde sie 18.
Im Dezember beantragte sie, Eltern und Brüder nachholen zu dürfen - dies wurde mit dem Verweis auf ihre Volljährigkeit abgelehnt. Gegen diese Entscheidung gingen die Eltern gerichtlich vor. Das zuständige niederländische Gericht rief den EuGH an. Über den Einzelfall muss das Gericht nun nach den Vorgaben des EU-Gerichts entscheiden.
Der EuGH stellte klar, dass sich das Recht auf Familiennachzug nicht auf den Zeitpunkt der Asylentscheidung beziehen darf. In diesem Fall wären die Betroffenen von der mehr oder weniger schnellen Bearbeitung ihres Antrags der nationalen Behörden abhängig, hieß es. Dies widerspreche den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit. Stattdessen müsse die Erfolgsaussicht von Umständen abhängen, die der Asylsuchende selbst beeinflussen kann - etwa dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Viele minderjährige Flüchtlinge holen indes offenbar ihre Familien gar nicht nach. So zogen von 2013 bis 2017 insgesamt 3731 Eltern zu ihren syrischen Kindern nach Deutschland. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, über die zuerst die ARD berichtete.
Nach Berechnungen der Fraktion auf Grundlage von Asylstatistiken der vergangenen Jahre gab es im gleichen Zeitraum mindestens 6137 syrische Minderjährige, die Angehörige zu sich holen könnten. Syrer stellten in den vergangenen Jahren die größte Gruppe Schutzsuchender in Deutschland.
Einige syrische Flüchtlinge mit gültigem Aufenthaltsstatus verlassen derweil nach einem Medienbericht Deutschland wieder, weil die Familienzusammenführung sich hier so schwierig gestalte. Sie reisten ohne Visum und damit illegal in die Türkei, berichten das ARD-Politikmagazin "Panorama" und das Funk-Reporterformat "STRG_F". Oftmals nutzten sie dafür die Hilfe von Schleusern.
Die Reporter begleiteten mehrere Syrer auf ihrem Weg in die Türkei und interviewten auch Schleuser. Ein Schleuser gab an, täglich bis zu 50 Flüchtlinge zurück in die Türkei zu bringen, hauptsächlich Syrer. Ein anderer sagte, er bringe mehr Flüchtlinge zurück, als er aus der Türkei nach Europa schleuse.