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Bundesrat billigt Bezahlkarte für Asylbewerber


Gesetze
Bundesrat billigt Bezahlkarte für Asylbewerber

Von dpa
26.04.2024Lesedauer: 3 Min.
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Der Bundesrat hat heute mehrere Gesetze der Bundesregierung ohne große Debatte gebilligt. (Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa/dpa-bilder)

Dass in einer Sitzung des Bundesrats kein Ministerpräsident und keine Ministerpräsidentin spricht, passiert selten. Am Freitag war es so. Untätig war die Länderkammer dennoch nicht.

Der Bundesrat hat wichtige Gesetze der Bundesregierung abgesegnet. Nachdem sich die Länderkammer zuletzt bei mehreren Vorhaben der Ampel-Koalition als sperrig erwiesen hatte, bekam der Vermittlungsausschuss diesmal keine zusätzliche Arbeit. Besonders schnell ging es beim Solarpaket: Das Gesetz hierzu wurde am Vormittag erst vom Bundestag beschlossen. Unmittelbar darauf passierte es schon den Bundesrat. Weitere Beschlüsse:

Bezahlkarte für Asylbewerber gebilligt

Die in der Ampel-Koalition lange umstrittene Bezahlkarte für Asylbewerber wurde ohne große Debatte verabschiedet. Dabei ging es um einen bundesgesetzlichen Rahmen für solche Karten, die einige Länder bereits eingeführt haben. Asylbewerber sollen künftig einen Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben über die Karte erhalten. Dafür soll es weniger Bargeldzahlungen geben. So soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen.

Ob die Länder die Karte tatsächlich einführen und wie sie die Nutzung ausgestalten, können sie selbst entscheiden. Vor allem Politikerinnen und Politiker der Grünen hatten in den vergangenen Monaten gefordert, der Gesetzentwurf müsse so formuliert werden, dass eine erhebliche Einschränkung der Rechte von Geflüchteten in einzelnen Regionen ausgeschlossen werde.

Wasserstoff-Kernnetz kann aufgebaut werden

Der Bundesrat machte den Weg für den Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland frei, indem er eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes passieren ließ. Das Wasserstoff-Kernnetz soll privatwirtschaftlich finanziert werden - mit einer staatlichen Absicherung. Es soll die wichtigsten Leitungen der Wasserstofftransport- und -importinfrastruktur umfassen. Vorgesehen sind insgesamt 9700 Kilometer an Leitungen. Zum großen Teil handelt es sich um eine Umwidmung des derzeitigen Gasnetzes.

Mit dem Wasserstoff-Kernnetz sollen große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff angebunden werden, in denen es große Industriezentren, Speicher und Kraftwerke gibt. Im Wesentlichen sollen die Leitungen laut Wirtschaftsministerium zwischen 2025 und 2032 schrittweise in Betrieb genommen werden. Erwartet werden Investitionen von rund 20 Milliarden Euro.

Weniger Elektroschrott durch einheitliche Ladekabel

Einheitliche Ladekabel für alle Handys, Tablets und Spielkonsolen werden zum Jahresende auch in Deutschland zur Pflicht. Der Bundesrat billigte dazu Änderungen am Funkanlagengesetz. Beim Aufladen von Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörern, E-Readern oder Navigationsgeräten wird USB-C Ende des Jahres zum Standard. Ab 2026 gilt dies auch für Laptops. Diese technische Vereinheitlichung soll die Menschen finanziell entlasten und gleichzeitig überflüssigen Elektroschrott vermeiden. Geräte können nun auch ohne neues Netzteil verkauft werden.

Digitale-Dienste-Gesetz gebilligt

Ohne Probleme passierte auch das Digitale-Dienste-Gesetz die Länderkammer. Es schafft eine Koordinierungsstelle innerhalb der Bundesnetzagentur, die für Transparenz und Fairness sorgen und Anbieter digitaler Vermittlungsdienste zentral beaufsichtigen soll. Die Stelle soll auch über die Durchsetzung des Digital Services Act der EU wachen. Nutzerinnen und Nutzer können sich mit Beschwerden direkt an die Koordinierungsstelle wenden. Das Gesetz sieht zudem Regelungen zum Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum vor. Dass sie eingehalten werden, soll die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz überwachen.

Strategie für bessere Arzneimittelversorgung

Die Länder forderten die Bundesregierung auf, eine nationale Strategie zur besseren Arzneimittelversorgung vorzulegen. Das gilt nach der angenommenen Entschließung vor allem für Medikamente für Kinder und Jugendliche. Die Länder wollen, dass Vorschriften für den Import und die Lagerhaltung dringend notwendiger Medikamente gelockert werden. Apotheken müssten größere Handlungsspielräume beim Austausch von Arzneimitteln bekommen. Für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sollen Apotheken wie Arzneimittelhersteller unbürokratisch über eine Standardzulassung Fiebersäfte und -zäpfchen herstellen und in Verkehr bringen können, um einen steigenden Bedarf zu decken.

Die Länderkammer reagiert mit dem Vorstoß insbesondere auf die Knappheit von Arzneimitteln für Kinder im Winter 2022/2023. Damals gab es einen wochenlangen Mangel unter anderem an Fiebersäften und -zäpfchen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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