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Gericht verbietet Abschiebungen nach Griechenland: "Unmenschliche Behandlung"


"Gefahr unmenschlicher Behandlung"
Gericht verbietet Abschiebungen nach Griechenland

Von dpa
Aktualisiert am 26.01.2021Lesedauer: 1 Min.
Flüchtlingscamp auf Lesbos: Es mangele Flüchtlingen in Griechenland an dem Nötigsten, entschied das Gericht – und blockte die Abschiebungen.Vergrößern des Bildes
Flüchtlingscamp auf Lesbos: Es mangele Flüchtlingen in Griechenland an dem Nötigsten, entschied das Gericht – und blockte die Abschiebungen. (Quelle: Danilo Campailla/imago-images-bilder)
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Zwei Männer dürfen nicht nach Griechenland abgeschoben werden, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Es mangele dort für sie an dem Notwendigsten – wie zum Beispiel "Bett, Brot oder Seife".

Weil Griechenland derzeit die grundlegendsten Bedürfnisse von Flüchtlingen nicht erfüllen kann, darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach einem Urteil in bestimmten Fällen nicht in das EU-Land abschieben. Das Abschiebeverbot gelte immer dann, wenn die Kläger bereits in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt worden waren. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitag in Münster mitgeteilt.

Männer aus Eritrea und Syrien klagten

Das Bundesamt hatte Asylanträge eines Eritreers (41) und Palästinensers aus Syrien (22) abgelehnt, weil die Kläger bereits in Griechenland einen internationalen Schutzstatus erhalten hatten, aber dennoch nach Deutschland weitergezogen waren. Sie sollten abgeschoben werden. Im Gegensatz zu den Gerichten aus Arnsberg und Düsseldorf in der Vorinstanz aber sieht das OVG die Gefahr, "dass sie im Falle ihrer Rückkehr dorthin ihre elementarsten Bedürfnisse ("Bett, Brot, Seife") für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können", heißt es in der Mitteilung.

Im Falle der Rückkehr nach Griechenland drohe den Männern "die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung", so das Gericht weiter. Sie könnten für einen längeren Zeitraum nicht in den Aufnahmeeinrichtungen unterkommen, hätten keine Chance auf Wohnraum oder Arbeit.

Bereits jetzt sei eine hohe Zahl von anerkannten Schutzbedürftigen in Griechenland obdachlos. Die Corona-Pandemie und die Auswirkungen auf den Tourismus habe erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftslage des Landes, so das OVG, das keine Revision zugelassen hat. Dagegen ist Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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