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Nach EuGH-Urteil: Polen hebt Zwangspensionierung von Richtern auf


Zwangspensionierung von Richtern aufgehoben
Polens Parlament beugt sich Druck der EU

Von dpa
21.11.2018Lesedauer: 2 Min.
Auch Malgorzata Gersdorf, die Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs, ist von der Zwangspensionierung betroffen: Das polnische Parlament folgte jetzt einer EuGH-Entscheidung.Vergrößern des Bildes
Auch Malgorzata Gersdorf, die Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs, ist von der Zwangspensionierung betroffen: Das polnische Parlament folgte jetzt einer EuGH-Entscheidung. (Quelle: Michal Dyjuk/Forum Poland)
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Polen schickte etliche höchste Richter per Gesetz vorzeitig in Rente. Die EU sah einen Angriff auf die Justiz. Jetzt gibt Polen nach – die Regierung bleibt aber bei ihrer Haltung.

Polens Regierung folgt einer Anordnung des Europäischen Gerichtshofs und hebt umstrittene Zwangspensionierungen oberster Richter auf. Das Warschauer Parlament verabschiedete am Mittwoch im Eilverfahren einen Gesetzentwurf, der den rechtlichen Status zwangspensionierter Richter ändert. Sie dürfen damit wieder Dienst tun. Allerdings waren die betroffenen Juristen bereits nach dem EuGH-Beschluss am 19. Oktober wieder zur Arbeit zurückgekehrt.

Damals hatte der EuGH in Luxemburg einstweilig angeordnet, umstrittene Zwangspensionierungen sofort zu stoppen und rückgängig zu machen. Hintergrund war ein umstrittenes Gesetz, mit dem Polens Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) das Renteneintrittsalter oberster Richter von 70 auf 65 Jahre herabgesenkt hatte.

Dadurch waren mehr als 20 Juristen in den Ruhestand geschickt worden, Kritikern zufolge: missliebige Richter. Die EU-Kommission sah deshalb die Unabhängigkeit der Justiz bedroht und klagte gegen das Gesetz.

Die Justizreform werde fortgesetzt, teilte die Regierung mit

Laut PiS-Regierung kommt Polen mit neuen Gesetzesänderungen dem EuGH-Beschluss nach. Es sei ein Übereinkommen der Regierung mit dem EuGH, damit Polen keine Strafen zahlen muss, sagte Andrzej Dera, Minister in der Kanzlei von Präsident Andrzej Duda. Die Reform werde im Wesentlichen fortgesetzt, versicherte er.

Polens Regierung verteidigt ihre Justizgesetze gegen Kritik und argumentiert, sie wolle unter anderem die Justiz von korrupten Richtern befreien.

Warschau hatte zur Umsetzung der EuGH-Anordnung in Brüssel bereits zu Wochenbeginn einen Bericht vorgelegt. Er beseitigte die Sorge der Kommission jedoch nicht. Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans warnte am Dienstag vor einer "Beschleunigung der Umsetzung der umstrittenen Pensionierungsregelung" und forderte Warschau auf, schnellstens den Kurs zu ändern und mit Brüssel ins Gespräch zu kommen.

Größte Bedenken beseitigt

Das betroffene Oberste Gericht in Polen sah nach vorläufiger Einschätzung zumindest seine größten Bedenken beseitigt, wie Sprecher Michal Laskowski sagte. Das Gericht hatte die Zwangspensionierung der 65-jährigen Obersten Gerichtspräsidentin Malgorzata Gersdorf als Verfassungsbruch kritisiert. Die Amtszeit der Gerichtsvorsitzenden ist rechtlich geschützt.

Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßte die Entscheidung Polens als ersten Schritt in die richtige Richtung. Der DRB-Vorsitzende Jens Gnisa mahnte jedoch an: "Trotzdem muss Polen weiter daran arbeiten, sein Rechtssystem wieder an den Standards der EU auszurichten."

Die EU-Kommission mahnt seit 2016 den umfassenden Umbau der polnischen Justiz an, zu denen Reformen des Verfassungsgerichts, Landesrichterrats und der allgemeinen Gerichte gehören. Brüssel leitete 2017 ein Rechtsstaatsverfahren ein, was als schärfste Waffe gegen Regelverstöße von Mitgliedsstaaten gilt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa, AFP
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