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Zoff um Justizreformen: Polen muss sich vor EU-Nachbarn rechtfertigen


Zoff um Justizreformen
Polen muss sich vor EU-Nachbarn rechtfertigen

Von afp, dpa, aj

Aktualisiert am 27.06.2018Lesedauer: 3 Min.
Polnische Demonstranten in Warschau: Der Ärger um Polens Justizreformen spitzt sich zu.Vergrößern des Bildes
Polnische Demonstranten in Warschau: Der Ärger um Polens Justizreformen spitzt sich zu. (Quelle: Alik Keplicz/ap)

Der Streit um Polens Rechtsstaat geht in die nächste Runde. Die rechtskonservative Regierung muss den EU-Nachbarn Rede und Antwort stehen. Zur gleiche Zeit demonstrieren in Polen Tausende Menschen gegen die Reformen.

Als erstes Land in der Geschichte der EU hat sich Polen einer offiziellen Anhörung im Kreis der Mitgliedsstaaten stellen müssen. Im Streit um die Unabhängigkeit der polnischen Gerichte ging damit am Dienstagabend das von der EU-Kommission eingeleitete Strafverfahren in die nächste Runde. Es soll die polnische Regierung dazu bewegen, Änderungen an umstrittenen Justizreformen vorzunehmen und könnte theoretisch sogar mit einem Entzug der Stimmrechte bei EU-Entscheidungen enden.

Zur gleichen Zeit haben Tausende Menschen in Polen an Protesten gegen die Justizreformen der nationalkonservativen Regierung beteiligt.

Die Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) hatte gleich nach ihrer Übernahme der Regierung im Jahr 2015 Reformen des Justizwesens eingeleitet, die nach Auffassung der Opposition und der EU die Rechtsstaatlichkeit und die Gewaltenteilung gefährden.

"Verteidigt unsere Richter"

Allein in der Hauptstadt Warschau versammelten sich mehr als tausend Menschen vor dem Sitz der EU-Kommission. Sie schwenkten Europa-Fahnen und hielten Plakate mit Aufschriften wie "Nein zur Politisierung der Gerichte" und "Verteidigt unsere Richter" hoch. Die Demonstranten forderten die EU auf, im Streit mit Warschau nicht aufzugeben.

Der EU-Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans sagte nach dem Ende der Anhörung am späten Dienstagabend, der Austausch habe keine neuen Ergebnisse geliefert. Die polnische Regierung habe keine weiteren Schritte vorgeschlagen, die über die bereits beschlossenen Nachbesserungen hinausgingen. Die reichen aus Sicht der Kommission jedoch nicht aus, um die bestehenden Sorgen um Polens Rechtsstaat auszuräumen. Der polnische Europaminister Konrad Szymanski warf Kritikern hingegen vor, die intensiven Bemühungen zum Ausräumen der Streitpunkte zu ignorieren.

Keine "substanziellen Verbesserungen" der Justizreformen

Deutschland und Frankreich zeigten sich bei der Anhörung in Luxemburg enttäuscht vom bisherigen Dialog mit der polnischen Regierung. Er habe nicht zu "substanziellen Verbesserungen" der Justizreformen geführt, erklärten sie in einer gemeinsamen Stellungnahme. Nach Einschätzung von Rechtsexperten des Europarats führten die Reformen in der Summe zu direkter Abhängigkeit der Justiz von der parlamentarischen Mehrheit und dem Präsidenten der Republik.

Die EU beruhe auf den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, sagte der deutsche Europastaatsminister Michael Roth (SPD) am Rande der Anhörung bei einem EU-Ministertreffen. "Wir alle, im Übrigen auch Deutschland, sind verpflichtet, diesen Prinzipien uneingeschränkt Rechnung zu tragen."

"Postkommunistische Wirklichkeit" in Polen

Die Regierung in Warschau zeigte sich hingegen weiter unnachgiebig. "Ich bin überzeugt, dass der Streit um Artikel 7 in großem Maße aus einem grundsätzlichen Missverständnis resultiert", sagte Ministerpräsident Mateusz Morawiecki in Warschau. "Unsere Partner aus Westeuropa wissen nicht, wie die postkommunistische Wirklichkeit aussieht, mit der wir ringen."

Morawiecki machte damit erneut den Standpunkt der rechtskonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) deutlich. Sie rechtfertigt die Reformen unter anderem damit, dass das Justizsystem seit Zeiten des Kommunismus nicht reformiert worden sei und viele Richter korrupt seien. Kritiker werfen der PiS dagegen Kaderwechsel vor, mit denen die Partei Richterposten mit eigenen Kandidaten besetzen will. Brüssel sieht einen möglichen Verstoß gegen die Grundwerte der EU.

Abstimmung über "Gefahr der Verletzung von EU-Werten"

Mit der Anhörung am Dienstag wurde Polen formell die Gelegenheit gegeben, auf noch offene Fragen der EU-Partner zu antworten. Sie ist Voraussetzung dafür, dass per Abstimmung offiziell festgestellt werden kann, dass in Polen die "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" von EU-Werten besteht. Dafür müssten 22 der 28 EU-Staaten zustimmen. Besprochen werden sollen die weiteren Schritte nach derzeitiger Planung bei einer EU-Ministersitzung am 18. September.

Ob es die notwendige Mehrheit bereits gibt, gilt allerdings als unklar, da Großbritannien sowie andere mittel- und osteuropäische Länder dem Strafverfahren kritisch gegenüberstehen. Noch schwieriger sind dann die weiteren Etappen des Verfahrens, das in der Geschichte der EU noch nie zur Anwendung gekommen ist.

In einem nächsten Schritt müssten die EU-Partner Polens dann sogar einstimmig feststellen, dass eine "schwerwiegende und anhaltende Verletzung" der Werte tatsächlich vorliegt. Erst danach könnte mit sogenannter qualifizierter Mehrheit beschlossen werden, die Stimmrechte Polens in der EU auszusetzen. Das würde in diesem Fall die Zustimmung von mindestens 20 Staaten mit mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung erfordern.

Verwendete Quellen
  • dpa, afp
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