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EU: Netzentgelt-Befreiung in Deutschland war illegal


Unternehmen in Deutschland
EU beurteilt Netzentgelt-Befreiung als illegal

Von dpa
Aktualisiert am 28.05.2018Lesedauer: 2 Min.
Strommasten: Die Befreiung von Netzentgelten bei viel verbrauchenden Unternehmen war laut EU nicht zulässig. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Strommasten: Die Befreiung von Netzentgelten bei viel verbrauchenden Unternehmen war laut EU nicht zulässig. (Symbolbild) (Quelle: dpa-bilder)

Jahrelang wurden stromintensive Unternehmen in Deutschland bei der Netznutzung unerlaubterweise bevorzugt. Die Bundesregierung muss nun Millionensummen nachfordern.

Die Netzentgelt-Befreiung für große Stromverbraucher in Deutschland in den Jahren 2012 und 2013 ist nach einer Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter illegal gewesen. Es habe für die Befreiung keine Gründe gegeben, Deutschland müsse diese Beihilfen nun zurückfordern, teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit. Auf Unternehmen könnten dreistellige Millionensummen an Nachforderungen zukommen. Die Bundesregierung relativierte die Entscheidung der Kommission.

Den Wettbewerbshütern zufolge waren in Deutschland Stromverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden und sehr konstantem Stromverbrauch von der Zahlung von Netzentgelten befreit. Diese sind normalerweise Teil der normalen Stromkosten, die alle an das Netz angeschlossenen Stromverbraucher zahlen müssen. Dagegen gingen bei der Brüsseler Behörde zahlreiche Beschwerden von Verbraucherorganisationen und Stromanbietern ein. 2014 schaffte Deutschland diese Befreiung ab.

Schätzungen der EU-Kommission zufolge sparten große Stromverbraucher – etwa Industriebetriebe – in den Jahren 2012 und 2013 durch die Befreiung jeweils etwa 300 Millionen Euro pro Jahr. Die Kosten wurden demnach aus staatlichen Mitteln gedeckt.

Netzkosten ermitteln und Beihilfen einfordern

Deutschland wies laut EU-Kommission aber nach, dass Großverbraucher und Abnehmer mit konstantem Verbrauch 2012 und 2013 aufgrund des vorhersehbaren Verbrauchs niedrigere Kosten als andere Verbraucher verursachten. Daher seien Rabatte gerechtfertigt.

Nach dem Beschluss muss Deutschland nun die betroffenen Unternehmen und deren in den Jahren 2012 und 2013 verursachten Netzkosten ermitteln und die Beihilfen einfordern. Aufgrund der erlaubten Rabatte dürfte die zu zahlende Summe am Ende unter den insgesamt 600 Millionen Euro für beide Jahre liegen.

"Die Bundesregierung begrüßt, dass es gelungen ist, zugunsten der betroffenen Unternehmen die höchstmögliche Begrenzung der Rückforderungssumme zu erreichen", teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. "Das aktuelle, seit 2014 geltende System der teilweisen Befreiung von Netzentgelten [...] bleibt unangetastet und ist damit beihilferechtlich abgesichert." Für einige Altfälle komme es aber zu teilweisen Rückforderungen.

"Das ist ein Knaller"

"Die konkrete Rückforderungsbelastung und Zahl der betroffenen Unternehmen lässt sich pauschal nicht beziffern", hieß es weiter. Die Bundesnetzagentur werde nun für jedes einzelne Unternehmen eine Berechnung vornehmen und die entsprechende Summe dann zurückfordern.

Der Grünen-Fraktionsvize im Bundestag, Oliver Krischer, meinte: "Das ist ein Knaller. Mit der anstehenden Rückzahlung können die Netzentgelte für die privaten Haushalte gesenkt werden, weil die damaligen 100-Prozent-Rabatte für die Industrie von den Kleinverbrauchern bezahlt wurden." Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung habe nach dem endgültigen Atomausstieg 2011 die Großkunden für möglicherweise steigende Strompreise mit einem Wegfall der Netzentgelte entschädigen wollen.

Verwendete Quellen
  • dpa
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