750 Milliarden Euro Schuldenaufnahme Verfassungsgericht erlaubt deutsche Teilnahme an EU-Corona-Fonds
Deutschland beteiligt sich mit 65 Milliarden Euro am Corona-Aufbaufonds der EU. Nach Verfassungsbeschwerden hat das BVerfG nun entschieden, dass das rechtens ist.
Die Schuldenaufnahme der Europäischen Union zur Bewältigung der wirtschaftlichen Corona-Folgen verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag verkündet. Demnach durften Bundesregierung und Bundestag dem EU-Beschluss zur Kreditaufnahme von insgesamt 750 Milliarden Euro zustimmen.
Weder seien offensichtlich die Kompetenzen der Europäischen Union überschritten noch sei die haushaltspolitische Verantwortung des Bundestags beeinträchtigt, hieß es am Dienstag.
2021 hatten die Karlsruher Richterinnen und Richter im Eilverfahren grünes Licht gegeben – aber klargestellt, dass ein Verfassungsverstoß möglich sei. Das wurde jetzt im Hauptverfahren geprüft.
Aufbauhilfe für Staaten nach der Pandemie
Das Aufbauprogramm mit dem Namen "Next Generation EU" soll den EU-Staaten helfen, nach der Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Dafür macht die EU-Kommission erstmals im großen Stil Schulden. Es geht um ein Volumen von 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018.
Berücksichtigt man die Inflation, sind das inzwischen mehr als 800 Milliarden Euro. Einen Teil des Geldes bekommen die Länder als Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, den Rest als Darlehen. Ende 2058 sollen die Schulden spätestens beglichen sein.
"Zäsur für die europäische Finanzarchitektur"
Die größten Summen gehen an besonders hart getroffene Länder wie Italien und Spanien. Deutschland rechnete mit Zuschüssen von fast 26 Milliarden Euro netto. Das Geld soll etwa in Wasserstoff-Forschung, klimafreundliche Mobilität und ein stärker digital orientiertes Bildungssystem fließen. Der Kauf von Elektro-Autos, -Bussen und -Zügen soll gefördert und die Lade-Infrastruktur ausgebaut werden.
Auf der anderen Seite ist Deutschland laut Bundesrechnungshof mit voraussichtlich rund 65 Milliarden Euro der größte Nettozahler. Die Behörde hatte von einer "Zäsur für die europäische Finanzarchitektur" gesprochen und vor Risiken für den Bundeshaushalt gewarnt.
Kritik: Es droht über Jahre ein unkalkulierbarer Schuldensog
Genau hier setzen auch die Kläger an: Sie befürchten, dass am Ende womöglich Deutschland die Rechnung allein begleichen muss, sollten Staaten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Es drohe über Jahrzehnte ein unkalkulierbarer Schuldensog. Außerdem habe das Programm keine Grundlage in den europäischen Verträgen.
Sie forderten im Voraus, dass Deutschland sich aus dem Programm zurückziehen muss oder es ganz beendet wird. Die Klagen richteten sich gegen das Gesetz, mit dem der Bundestag einer deutschen Beteiligung zugestimmt hat.
Die Bundesregierung hatte in der Verhandlung im Sommer die gemeinsame Schuldenaufnahme für den Wiederaufbaufonds der EU verteidigt. Ein entschlossenes gemeinsames Handeln der Mitgliedstaaten sei in der damaligen Situation im Frühjahr 2020 notwendig gewesen.
- Nachrichtenagentur dpa