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Profiltiefe bei Winterreifen: Welche Regeln gelten und welche Strafen drohen


Profiltiefe beachten
Diese Strafen drohen bei abgefahrenen Winterreifen

t-online, Ariane Kohl

Aktualisiert am 16.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Profiltiefe Winterreifen: Das Unterschreiten der vorgeschriebene Profiltiefe bei Winterreifen hat ein Bußgeld zur Folge.Vergrößern des Bildes
Für Sicherheit im winterlichen Straßenverkehr reicht die gesetzliche Mindestprofiltiefe oft nicht aus. (Quelle: Andreas Haas/imago-images-bilder)
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Die minimale Profiltiefe für Winterreifen ist vorgeschrieben. Aber ist sie für sicheres Fahren bei Schnee und Eis im Winter ausreichend?

Was die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe betrifft, unterscheidet der Gesetzgeber nicht zwischen Sommer- und Winterreifen. Für beide gelten 1,6 Millimeter. Allerdings ist eine ausreichende Profiltiefe gerade bei Winterreifen unerlässlich. Selbst mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe kann es schnell rutschig werden. Mit einer zu geringen Profiltiefe riskieren Autofahrer, zu einer Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer zu werden.

Auf Schnee und Eis haften Reifen mit größerer Profiltiefe besser. TÜV und ADAC raten daher, auf winterlichen Straßen eine Reifenprofiltiefe von mindestens 4 Millimetern zu verwenden.

Wer im Winter auf verschneiter Fahrbahn mit einer zu geringen Profiltiefe in einen Unfall verwickelt ist, riskiert einen Einwand grober Fahrlässigkeit seitens der Kfz-Versicherung. Wird in einer Polizeikontrolle festgestellt, dass auf Ihren Winterreifen nicht mehr ausreichend Profil vorhanden ist, kann das nicht nur zu einem Bußgeld führen, sondern Ihnen auch einen Punkt in Flensburg einbringen.

Verwarnungen und Bußgelder wegen abgefahrener Winterreifen

Experten streiten darüber, ob die gesetzlich vorgeschriebenen 1,6 Millimeter Profiltiefe für Winterreifen ausreichend sind. Das Fahren mit einer zu geringen Profiltiefe wird nicht mit einer Verwarnung, sondern mit einem Bußgeld geahndet.

Laut aktuellem Bußgeldkatalog wird eine Geldstrafe von 75 Euro fällig, außerdem ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei eingetragen. Nach Angaben von ADAC und diversen Kfz-Versicherern sind jedoch im Einzelfall für das Fahren mit Winterreifen mit zu geringer Profiltiefe Bußgelder von 60 Euro möglich. Den Punkt in Flensburg können Sie aber nicht umgehen, bei einer Ansammlung von acht Punkten droht Ihnen ein Fahrverbot.

Sommerreifen bei Schnee und Eis nicht ausreichend

Auf Schnee und Eis mit Sommerreifen zu fahren, setzt die Verkehrssicherheit massiv herab. Zudem gilt in Deutschland seit mehr als zehn Jahren eine Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen, die allerdings auch durch Ganzjahresreifen mit ausreichender Profiltiefe erfüllt wird.

Gibt es in Deutschland eine Schneekettenpflicht?

Eine allgemeine Schneekettenpflicht gibt es hierzulande nicht, gefährliche Streckenabschnitte sind in Deutschland aber mit einem Verkehrsschild gekennzeichnet. Auf diesen Straßen müssen Sie dann mit Schneeketten fahren.

Im Unterschied dazu besteht in unserem Nachbarland Österreich für Besitzer bestimmter Fahrzeuge im Winter die Pflicht, ständig Schneeketten mitzuführen. Schneeketten sind allerdings mühsam aufzuziehen, behindern das Handling vom Fahrzeug und erhöhen den Kraftstoffverbrauch. Eine Alternative zu Winterreifen mit ausreichender Profiltiefe sind Schneeketten nicht.

Verwendete Quellen
  • TÜV Nord: "Wissenswertes über Winterreifen" (Stand: 15.10.2024)
  • Bußgeldkatalog 2022: "Reifen: Winter-, Sommer- & Ganzjahresreifen" (Stand: 25.10.2022)
  • ADAC: "Reifen: Die richtige Profiltiefe – für den besten Grip" (Stand: 04.02.2021)
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