Viele Autofahrer wissen es nicht Wenn zwei Spuren zu einer werden: Wer muss warten?

Zwei Spuren werden zu einer – wer darf zuerst fahren? Viele Autofahrer glauben, sie hätten Vorrang. Der Bundesgerichtshof sieht das anders.
Wenn sich eine zweispurige Straße verengt, entsteht oft Unsicherheit. Darf das linke oder das rechte Fahrzeug zuerst fahren? Oder entscheidet die Größe des Fahrzeugs? Viele Autofahrer pochen auf ihr vermeintliches Vorrecht – und riskieren dabei Unfälle. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt: Einen festen Vorrang gibt es nicht. Vielmehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Der Fall aus Hamburg
2018 kam es in Hamburg zu einem typischen Unfall. Ein Auto und ein Lkw fuhren nebeneinander, als die zweispurige Straße hinter einer Ampel einspurig wurde. Der Lkw zog nach rechts, das Auto blieb auf seiner Spur – es kam zum Zusammenstoß. Die Autofahrerin ging davon aus, Vorfahrt zu haben. Doch die Richter sahen das anders.
Urteil: Rücksicht statt Recht
Laut BGH muss sich jeder Verkehrsteilnehmer in solchen Situationen mit dem anderen verständigen. Gibt es keine Einigung, muss im Zweifel der eigene Vorrang aufgegeben werden. Weder das Fahrzeug auf der rechten Spur noch das auf der linken hat automatisch das Recht zu fahren.

So funktioniert das Reißverschlussverfahren
Endet ein Fahrstreifen, müssen sich die Fahrzeuge auf diesem Fahrstreifen unmittelbar vor der Engstelle wie die Zähne eines Reißverschlusses in den verbleibenden Fahrstreifen einfädeln. Wer zu früh die Spur wechselt, verschenkt Platz und verursacht unnötige Staus. Gleichzeitig gilt: kein Drängeln, kein Blockieren. Jeder muss dem anderen Platz lassen, damit der Verkehr fließen kann.
Was bedeutet das für Autofahrer?
Das Urteil macht klar: Wer sich bei einer Fahrbahnverengung auf sein vermeintliches Vorrecht verlässt, riskiert Mitschuld. Statt auf Vorrang zu pochen, sollte jeder Fahrer defensiv handeln, Blickkontakt suchen und im Zweifel nachgeben. Denn wer auf seinem Recht besteht, kann am Ende trotzdem zahlen.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn
- bussgeldkatalog.org: Fahrbahnverengung: So müssen Sie sich verhalten