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Recht im Verkehr: Heißt zwei Autos automatisch zwei Abschlepper?


Recht im Verkehr
Heißt zwei Autos automatisch zwei Abschlepper?

Von dpa
27.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Abgeschleppt zu werden, ist für Autofahrer ärgerlich.Vergrößern des Bildes
Abgeschleppt zu werden, ist für Autofahrer ärgerlich. Allerdings müssen die Unternehmen beim Aufwand auch auf die Verhältnismäßigkeit achten. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn/Archivbild./dpa)
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München (dpa/tmn) - Auch ein Abschleppunternehmer muss wirtschaftlich organisieren und abrechnen. Bei zwei abzuschleppenden Autos im Parkverbot ist nicht immer der Einsatz von zwei Abschleppwagen gerechtfertigt. Entsprechend günstiger können Parksünder davon kommen. Das zeigt ein Urteil (Az.: 453 C 17734/20) des Amtsgerichts München, über das der ADAC berichtet.

In einer Ladezone vor einem Supermarkt hatte ein Autohalter zwei seiner Fahrzeuge abgestellt. Der Besitzer des Geschäfts beauftragte eine Abschleppfirma mit dem Umsetzen der Autos.

Zunächst fuhr ein Abschleppwagen los, der das erste Auto umsetzte und nach rund einer halben Stunde zurück zum Betriebshof fuhr. Von dort war kurz zuvor schon ein zweites Abschleppfahrzeug aufgebrochen, um sich das zweite Auto vorzunehmen. Am Ende wurden zwei volle Vorgänge für je über 200 Euro pro Stunde abgerechnet.

Wie Halter und Abschleppfirma argumentierten

Der Autohalter war damit nicht einverstanden. Er war der Ansicht, der erste Abschleppwagen hätte beide Autos umsetzen können, um nicht eine erneute An- und Abfahrt zu produzieren. Das Umsetzen selbst hätte nur einige Minuten gedauert. Das Unternehmen bestand aber auf die Zahlung. Es hätte nicht wissen können, dass beide Autos demselben Halter gehörten. Es wäre nicht gerechtfertigt gewesen, bei einem den vollen Preis zu berechnen und beim zweiten weniger. Zudem benötigten die Vorgänge nicht grundsätzlich die gleiche Zeit. Um ein schnelles Entfernen zu garantieren, sei ein weiterer Wagen nötig gewesen.

Wie das Gericht entschied

Das Amtsgericht urteilte, dass nicht korrekt abgerechnet wurde. Bevor der zweite Abschlepper losfuhr, hätte die Notwendigkeit dafür per Telefon erfragt werden können. Denn der erste Vorgang war fast fertig, als das zweite Fahrzeug anfuhr.

Laut Gericht sei es nicht gerechtfertigt, "völlig unsinnige Kosten" zu berechnen, nur weil zwei Fahrzeuge abzuschleppen waren. Man hätte die Kosten pauschal teilen oder nach dem jeweiligen Zeitaufwand auseinanderrechnen können. So sprach das Gericht dem Unternehmer nur 415 Euro anstelle der ursprünglich berechneten 660 Euro zu.

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