Eindeutiges Urteil Handy im Auto zwischen Schulter und Ohr: ein Verstoß?
Autofahrer dürfen ihr Telefon nicht in der Hand halten und bedienen. Aber was gilt, wenn man das Smartphone zwischen Schulter und Ohr einklemmt?
Wer ein Auto lenkt, darf während der Fahrt nicht telefonieren – das ist allgemein bekannt. Doch was passiert, wenn man das Smartphone zwischen Schulter und Ohr klemmt? Auch dann drohen Strafen, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zeigt.
Freisprecheinrichtung ist Pflicht
Telefonieren am Steuer ist nur mit einer geeigneten Freisprecheinrichtung erlaubt. Das Einklemmen des Handys zwischen Ohr und Schulter gilt nicht als Freisprecheinrichtung. Der ADAC weist auf ein entsprechendes Urteil (Az.: 1 RBs 347/20) hin, in dem eine Frau geblitzt wurde. Das Foto zeigte sie mit einem Handy zwischen linker Schulter und Kopf. Neben dem Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung erhielt sie einen Bußgeldbescheid wegen des Handyverstoßes.
Einspruch abgewiesen
Die Frau legte Einspruch ein und argumentierte, sie habe das Gerät gar nicht in der Hand gehabt. Das Gericht sah dies jedoch anders: Zwar werde das Halten in der Hand regelmäßig vorausgesetzt, diese Formulierung sei aber in der Vorschrift selbst nicht ausdrücklich enthalten.
Einschränkung der Bewegungsfreiheit
Das Gericht betonte, dass das Einklemmen des Handys die Bewegungsfreiheit – etwa beim Blick in den Rückspiegel oder beim Schulterblick – stark einschränke. Sollte sich das Handy lösen, bestehe zudem die Gefahr, dass man sich mit einer Handbewegung davor schützen müsse, dass das Gerät herunterfällt. Diese Ablenkungssituation hat das Gericht dazu veranlasst, die Nutzung solcher Geräte an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen.
Handy am Steuer: Diese Bußen drohen
Vergehen | Geldbuße | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Handy am Steuer nutzen | 100 Euro | 1 | - |
Hinzu kommt eine Gefährdung | 150 Euro | 2 | 1 Monat |
Hinzu kommt eine Sachbeschädigung | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
Generelle Empfehlung: Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, sollten Autofahrer ausschließlich Freisprecheinrichtungen nutzen. Das Einklemmen des Smartphones zwischen Ohr und Schulter gilt als Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet.
- Nachrichtenagentur dpa
- Bußgeldkatalog.org
- bussgeldkatalog.org