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Polizeikontrolle: Der Kofferraum-Trick – Was ist erlaubt, was nicht?


Allgemeine Verkehrskontrolle
Kennen Sie schon den Kofferraum-Trick der Polizei?

Von t-online, mab

Aktualisiert am 01.02.2024Lesedauer: 1 Min.
Alkoholkontrolle auf der Autobahn: Ein Polizist kontrolliert einen Lkw-Fahrer auf Alkoholgenuss.Vergrößern des BildesAlkoholkontrolle auf der Autobahn: Ein Polizist kontrolliert einen Lkw-Fahrer auf Alkoholkonsum. (Quelle: ©onw-images.de/Markus Brandhuber/imago-images-bilder)

Wer von der Polizei zur Seite gewunken wird, befolgt in der Regel alle Anweisungen der Beamten. Dabei dürfen sie längst nicht alles kontrollieren. Deshalb haben sie einen kleinen Trick.

Wer zur Kontrolle aus dem Verkehr gewunken wird, weiß oft nicht genau, was die Polizei mit ihm machen darf – und was nicht. Hier ein Überblick über Ihre Rechte und Pflichten.

Blick in den Kofferraum nicht erlaubt

Grundsätzlich hat die Polizei das Recht, jederzeit Fahrer und Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit zu überprüfen. Dazu kann sie den Fahrer auffordern, sein Auto zu verlassen, um Ausweise, Fahrzeugpapiere und das Fahrzeug (Beleuchtung, Reifen, Plaketten) selbst zu kontrollieren. Eine Durchsuchung beispielsweise des Kofferraums ist jedoch ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss nicht zulässig.

Der Kofferraum-Trick bei der Polizeikontrolle

Deshalb nutzen die Polizisten häufig einen einfachen Trick: Sie fragen nach Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste, die auf Verlangen vorgezeigt werden müssen. Da sie meist im Kofferraum verstaut werden, bieten sie einen guten Vorwand, um in das Fahrzeuginnere zu schauen.

Sanktionen bei Widerstand oder Missachtung

Sich den Anweisungen der Polizeibeamten zu widersetzen oder nach dem Herauswinken weiterzufahren, hat rechtliche Konsequenzen. Widerstand wird mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet. Wer trotz Aufforderung weiterfährt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Alkohol- und Drogentests

Die Teilnahme an Alkohol- und Drogentests wie Atemalkoholtest, Pupillenreaktionstest und Urintest ist grundsätzlich freiwillig. Man sollte sich jedoch über die Konsequenzen einer Verweigerung im Klaren sein: Unter Umständen geht es dann nämlich zur Blutentnahme auf die Polizeiwache – und das kann recht lange dauern.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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