Achtung, Rotlicht-Falle Ampel-Poker: So können sich Autofahrer gegen Fahrverbote wehren
Wer bei Rot über die Ampel fährt, muss nicht nur mit einem Bußgeld rechnen. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, droht ein Fahrverbot - aber nicht immer.
Eine rote Ampel zu übersehen, kann jedem Autofahrer einmal passieren. Doch die Folgen können gravierend sein – vom Bußgeld bis zum Fahrverbot. Ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt jedoch: Nicht jeder Rotlichtverstoß führt automatisch zum Führerscheinentzug. Wir erklären, worauf es ankommt und wie sich Autofahrer im Zweifelsfall wehren können.
Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß
Der entscheidende Unterschied Bei Rotlichtverstößen wird zwischen einfachen und qualifizierten Verstößen unterschieden. Ein einfacher Verstoß liegt vor, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde Rotlicht gezeigt hat. Ein qualifizierter Verstoß, der in der Regel ein Fahrverbot nach sich zieht, liegt vor, wenn die Rotphase länger als eine Sekunde angedauert hat.
Der Fall: Lkw-Fahrer wehrt sich erfolgreich gegen Fahrverbot
Ein konkreter Fall vor dem Oberlandesgericht Schleswig (Az.: 2 SsOWi 160/16 (90/16)) verdeutlicht die Komplexität solcher Situationen. Ein Autofahrer überfuhr eine rote Ampel und sollte dafür ein Fahrverbot erhalten. Der Richter begründete dies damit, dass die Fußgängerampel bereits Grün gezeigt habe und der Autofahrer somit schon länger als eine Sekunde Rot gehabt haben müsse.
Die Entscheidung des Gerichts: Die Beweislast liegt bei der Behörde
Das Oberlandesgericht gab dem Autofahrer Recht und hob das Fahrverbot auf. Die Begründung: Der Richter der ersten Instanz habe nicht ausreichend dargelegt, warum er davon ausgegangen sei, dass eine Fußgängerampel erst dann auf Grün springe, wenn die Ampel für den Straßenverkehr bereits eine Sekunde lang Rot gezeigt habe. Das Gericht betonte, dass ein qualifizierter Rotlichtverstoß eindeutig nachgewiesen werden müsse.
Was Autofahrer beachten sollten
• Dokumentieren Sie den Vorfall so genau wie möglich.
• Prüfen Sie, ob es Zeugen gibt.
• Legen Sie im Zweifelsfall Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
• Lassen Sie sich von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt beraten.
Genaues Hinsehen kann sich lohnen
Das Urteil zeigt, dass es sich lohnen kann, einen Bußgeldbescheid genau zu prüfen. Nicht jeder Rotlichtverstoß zieht automatisch ein Fahrverbot nach sich. Im Zweifel liegt die Beweislast für einen qualifizierten Rotlichtverstoß bei den Behörden. Autofahrer sollten jedoch bedenken: Die beste Strategie ist und bleibt, sich an die Verkehrsregeln zu halten und niemals bei Rot über die Ampel zu fahren.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn