BGH-Urteil zur Nackenheizung Daimler darf neue Cabrios vorerst nicht mit "Airscarf" verkaufen
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) darf Daimler dieses Jahr keine Cabrio-Modelle mehr verkaufen, in denen die Nackenheizung "Airscarf" eingebaut ist. Die Richter urteilten, dass der Autobauer mit dem Sonderzubehör mehrere Patente verletzt. Deren Inhaber, eine Patentverwertungsgesellschaft, hatte gegen Daimler geklagt.
Als Folge des Urteils würden Cabriomodelle mit dem umgangssprachlich "Nackenfön" genannten Ausstattungsteil nicht mehr verkauft, sagte eine Konzernsprecherin. Der Patentschutz gelte aber ohnehin nur bis zum Ende des Jahres 2016. Man werde die Kunden informieren, sobald die Cabrios wieder mit der Lüftungskomponente angeboten werden können.
Mercedes überrascht über Urteil
Man sei überrascht von dem Urteil, auch weil man in den ersten beiden Instanzen gewonnen habe. Rückrufe bereits verkaufter Autos werde es nicht geben, weil das Urteil nicht rückwirkend gilt.
Der "Airscarf" wurde für die offene Modelle der C-Klasse, S-Klasse Cabrio sowie die Roadster SL und SLC angeboten. Bei dem Bauteil geht es um eine Lüftung der Kopfstütze, die bei der Fahrt mit offenem Verdeck den Kopf wärmen soll.
Bestellte Mercedes-Cabrios dürfen nicht mehr mit Airscarf ausgeliefert werden
Wie viele Fahrzeuge betroffen sind, werde noch geprüft, sagte die Daimler-Sprecherin. Bei den Cabrios sei der Anteil der Fahrzeuge, die mit dem Warmluftgebläse für den Hals bestellt werden, "sehr hoch". Nach Informationen der "Automobilwoche" liegt der Anteil bei zwei Drittel der Bestellungen.
Insgesamt machen Cabrios nach Konzernangaben aber nur eine niedrige einstellige Prozentzahl von Daimlers Pkw-Gesamtabsatz in Deutschland aus.