Verkehrsschild gewährt eine Ausnahme Hier dürfen Sie den Seitenstreifen benutzen
Eigentlich könnte der Seitenstreifen die Rettung bei Stau sein. Allerdings verbietet die Straßenverkehrsordnung die Extra-Fahrbahn auf der rechten Seite zu benutzen. Doch ein Verkehrsschild gewährt eine Ausnahme. Erlaubt ist das Befahren des Seitenstreifens, wenn das Verkehrszeichen (Nummer 223.1) es gestattet.
Verkehrszeichen mit drei weißen Pfeilen
Das Schild zeigt drei weiße Pfeil auf blauem Grund. Zwischen dem rechten und den beiden linken Pfeilen ist eine weiße Linie gezogen. Sie markiert die Grenze zwischen Fahrbahn und Seitenstreifen. Das Recht zum Befahren des Seitenstreifens gilt so lange, bis der rechte Pfeil durch einen roten Balken durchgestrichen ist.
Ebenfalls freigegeben ist der Fahrstreifen rechts neben der Fahrbahn, wenn die Polizei die Autofahrer dazu auffordert.
Bußgeld beim Seitenstreifen-Befahren
Grundsätzlich ist der Seitenstreifen aber für Autofahrer tabu. "Wer auf dem Seitenstreifen rechts an stehenden Fahrzeugen vorbeifährt, riskiert nicht nur einen Unfall, auch der Bußgeldkatalog sieht für einen derartigen Verstoß eine Geldbuße von 75 Euro sowie einen Punkt im aktuellen Fahreignungsregister vor", so Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen.
Nach Schätzungen der Prüforganisation verbringen deutsche Autofahrer im Jahr etwa 50 Stunden im Stau. Häufig verlängern sich die Wartezeiten wegen Unfällen am Stauende. Leser rät, mit Vorsicht an die langsam fahrenden Autos heranzufahren, behutsam zu bremsen und die Warnblinkanlage einzuschalten.
Außerdem sollten Autofahrer darauf verzichten, die Spuren zu wechseln. Das erhöht laut Leser nur das Unfallrisiko und bringt keinen messbaren Zeitgewinn.