Urteil Verwaltungsgericht München Auch auffällige Fußgänger müssen zur MPU
Nicht nur Autofahrer und Zweiradfahrer müssen bei gravierendem Fehlverhalten im Straßenverkehr zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) - sondern sogar auch Fußgänger. Das hat nun das Verwaltungsgericht München in einem Urteil bekräftigt. (Az.: M 6b S 14.3454)
Die Aufforderung zur MPU erging im verhandelten Fall an einen Fußgänger, der einen Autofahrer geschlagen hatte. Zuvor war er seiner Meinung nach von dem Wagen des Mannes geschnitten worden. Als der Fahrer ausstieg, schlug ihm der Fußgänger ohne Vorwarnung zweimal mit der Faust ins Gesicht.
Gericht forderte MPU
Das zuständige Amtsgericht verurteilte den Schläger daraufhin zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung. Gleichzeitig forderte die Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage eines MPU-Gutachtens zur Fahreignung.
Der Fußgänger kam der Aufforderung nicht nach, woraufhin sein Führerschein einkassiert wurde. Dagegen klagte er vor dem Verwaltungsgericht mit dem Hinweis, er sei zu Fuß und nicht mit dem Auto unterwegs gewesen.
Allerdings blieb die Klage erfolglos. Der Bezug einer Straftat zur Kraftfahreignung setzt dem Gericht zufolge nicht voraus, dass ein Pkw als Mittel zur Straftat genutzt wurde.
Urteile: Hohes Aggressionspotenzial
Schon durch das Verhalten als Fußgänger und die handgreifliche Kritik am Fahrstil eines anderen Autofahrers gebe es einen ausreichenden Zusammenhang. Die vorsätzlich begangene Körperverletzung zeuge zudem von einem hohen Aggressionspotential, so dass begründete Zweifel daran bestünden, ob der Betroffene im motorisierten Straßenverkehr die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer achten würde.