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Nicht auf Vorfahrt pochen: An Engstellen gilt Rücksichtnahme


Verkehr
Nicht auf Vorfahrt pochen: An Engstellen gilt Rücksichtnahme

Von dpa
29.11.2013Lesedauer: 1 Min.
Parkende Autos in einer lückenlosen Reihe - da kann es schon mal eng werden auf der Straße.Vergrößern des Bildes
Parkende Autos in einer lückenlosen Reihe - da kann es schon mal eng werden auf der Straße. (Quelle: Soeren Stache./dpa)

Heidelberg (dpa/tmn) - Blockiert ein parkendes Auto eine Spur, hat der Autofahrer Vorfahrt, dessen Fahrbahn frei ist. Das sollte ihn allerdings nicht dazu verleiten, stur auf sein Vorrecht zu pochen und damit einen Unfall zu riskieren.

Ist die Fahrbahn wegen parkender Autos blockiert, gilt Rücksichtnahme auf beiden Seiten: Denn kommt es zu einer vermeidbaren Kollision mit einem entgegenkommenden Wagen, trägt der Vorfahrtberechtigte eine Mitschuld. Das entschied das Landgericht Heidelberg (Az.: 1 S 14/13), berichtet der ADAC.

Eine Autofahrerin war wegen eines parkenden Wagens auf die Mitte der Fahrbahn ausgewichen. Auf der entgegengesetzten freien Spur fuhr eine Frau, die Vorfahrt hatte. Obwohl die Engstelle zu schmal für zwei Fahrzeuge war, fuhr diese weiter und forderte einen Unfall heraus. Sie bekam nur 50 Prozent des Schadens erstattet. Die Begründung des Gerichts: Beide Beteiligten hätten den Unfall verhindern können, wenn sie angehalten und sich verständigt hätten.

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