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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Fahrverhalten Medikamente am Steuer können Führerschein kosten
Autofahren unter dem Einfluss von Medikamenten stellt eine vielfach unterschätzte Gefahr im Straßenverkehr dar. Der Gesetzgeber hat entsprechend harte Strafen für dieses Vergehen verhängt. Wir sagen Ihnen, was Sie beachten müssen.
Harte Strafen bei Fahruntauglichkeit
Laut "Bild.de" geschieht jeder vierte Unfall nach der Einnahme von Medikamenten. Die Fahrtüchtigkeit kann durch verschiedene Medikamente am Steuer beeinträchtigt werden. Dazu zählen längst nicht nur verschreibungspflichtige Mittel, auch von frei verfügbarer Arznei kann Gefahr ausgehen. Lesen Sie deshalb unbedingt immer den Beipackzettel, bevor Sie Auto oder Fahrrad fahren.
Wird ein ausdrückliches Fahrverbot ausgesprochen, machen Sie sich strafbar, wenn sie es ignorieren. In diesem Fall ahndet der Gesetzgeber Medikamente am Steuer ähnlich wie das Fahren unter Drogeneinfluss. „Bei einem Unfall drohen Bußgeld, Fahrverbot oder sogar eine Freiheitsstrafe“, warnt die „Bild“.
Diese Mittel sind besonders kritisch
Es gibt bestimmte Arten von Präparaten, welche die Fahrtauglichkeit fast immer einschränken. So ist laut „Bild“ Vorsicht geboten bei Beruhigungs- und Schlafmitteln, Pupillen erweiternde Augentropfen, Arzneien gegen Epilepsie, Psychopharmaka, bei Mitteln gegen hohen Blutdruck sowie Antiallergika und Arzneien auf Codein-Basis. Betroffen sind hierbei einige Schmerz-, Erkältungs- und Hustenmittel.
Auch alkoholhaltige Medikamente am Steuer bergen ein Risiko, insbesondere in Kombination mit einem Schlafmittel. Der WDR weist außerdem darauf hin, dass oftmals der Versicherungsschutz bei einem Unfall erlischt, wenn Medikamente im Blut nachgewiesen werden können. Sie sollten sich sehr gut informieren, mit welchen Medikamenten Sie sich dann noch hinter das Steuer setzen.
Medikamente am Steuer: Ein paar Grundregeln
Um sicher zu gehen, welche Medikamente die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, sollten Sie unbedingt Rücksprache mit Ihrem Arzt halten. Doch Vorsicht: Einen Freifahrtschein kann dieser nicht ausstellen! „Die möglichen Nebenwirkungen liegen nicht im Verantwortungsbereich des Arztes. Wer Medikamente einnimmt, muss sich auch über die Nebenwirkungen Gedanken machen“, mahnt Hals-Nasen-Ohrenarzt Dr. Jürgen Zastrow im Gespräch mit dem WDR.
Auch wenn die Packungsbeilage kein ausdrückliches Fahrverbot enthält, bergen Medikamente am Steuer immer ein gewisses Risiko. Dies gilt insbesondere, wenn Sie mehrere Arzneien gleichzeitig eingenommen haben, da es hier zu Wechselwirkungen kommen kann. Weichen Sie in diesem Fall besser auf öffentliche Verkehrsmittel aus, nehmen Sie ein Taxi oder lassen Sie sich von jemanden fahren.
Diese Warnzeichen sollten Sie beachten
Grundsätzlich sollte jeder Autofahrer, der körperlich angeschlagen ist oder kränkelt – mit und ohne Medikamente – bestimmte Grundregeln beachten. So empfiehlt der ADAC, gezielt auf Warnzeichen wie Schwindelgefühle, Benommenheit und Müdigkeitsattacken zu achten. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Sie ein routinierter Fahrer sind, sondern konzentrieren Sie sich mehr als üblich auf den Straßenverkehr.
Um eine möglicherweise verminderte Reaktionsfähigkeit durch Medikamente am Steuer auszugleichen, ist es zudem sinnvoll, das Tempo anzupassen sowie mehr Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern zu wahren. So vermeiden Sie es, sich und andere im Straßenverkehr zu gefährden.