Scharfe Bremsung hingelegt Auffahr-Crash nach Spurwechsel: Wer haftet?
Erst überholt Sie das andere Auto, dann schert es wieder ein, und plötzlich legt es an einer Ampel eine scharfe Bremsung hin. Rumms, Auffahrunfall. Welche Schuld trifft Sie als Hintermann?
Das Oberlandesgericht München hat geurteilt: Die Schuld für einen Auffahrunfall kurz nach einem Überholvorgang kann auch denjenigen voll treffen, der überholt hat. Das kann unter anderem dann der Fall sein, wenn der auffahrende Hintermann durch das Überholmanöver des Anderen keinen ausreichenden Sicherheitsabstand mehr herstellen konnte (Az.: 10 U 7411/21).
Der Fall
Im verhandelten Fall hatte ein Mann ein anderes Auto innerorts überholt. Wenige Meter vor dem Überholten scherte er wieder auf der rechten Spur ein – und musste nach kurzer Geradeausfahrt vor einer gelben Ampel scharf abbremsen. Das gerade überholte Fahrzeug fuhr auf das Auto des Mannes auf, es hatte nicht mehr rechtzeitig bremsen können. Nun forderten beide Parteien Schadenersatz voneinander.
Die Argumente
Die eine Versicherung argumentierte: Der zu geringe Sicherheitsabstand des Hintermanns sei ursächlich für den Unfall gewesen. Die andere Versicherung entgegnete: Der Unfall stehe im Zusammenhang mit dem Spurwechsel des Vordermanns. So musste am Ende das Oberlandesgericht die Sache klären.
Das Urteil
Die Kammer entschied im Sinne des Hintermanns, der aufgefahren war. Der Überholvorgang mit knappem Einscheren habe dazu geführt, dass der andere Autofahrer keine Chance mehr hatte, den notwendigen Sicherheitsabstand aufzubauen. Der Unfall sei als direkte Folge des Spurwechsels zu werten. Der überholende Mann hätte sicherstellen müssen, bei dem Manöver keine anderen Verkehrsteilnehmenden zu gefährden. Doch gegen diese gesteigerte Sorgfaltspflicht habe er offenbar verstoßen und dadurch den Unfall allein verschuldet.
Auffahren nach Maßregelung – was gilt hier?
Ein anderes aktuelles Beispiel: Wer als Reaktion andere etwa durch plötzliches Abbremsen maßregeln will, muss nach einem Unfall damit rechnen, allein für die Schäden aufzukommen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Az.: 12 U 1518/21).
Im Fall ging es um eine Autofahrerin, die auf einer Vorfahrtsstraße unterwegs war. Ein Lkw bog dort ein und nahm ihr die Vorfahrt. Der Ärger darüber war anscheinend so groß, dass sie den Lkw im Anschluss überholte, sich vor diesen setzte und plötzlich abbremste. Der Lkw konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf. Das Gericht urteilte, die Frau habe sich im groben Maße verkehrswidrig verhalten.
- Nachrichtenagentur dpa