Spielt VW auf Zeit? Verbraucherschutz warnt Betroffene des Abgas-Skandals
Am 31.12.2017 läuft die Gewährleistungsfrist für Betroffene des Abgas-Skandals aus. Bis dahin wird es nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jedoch kein Urteil des Bundesgerichtshofs geben, auf das sich betroffene Verbraucher berufen können.
Volkswagen hat erklärt, sich bis Ende 2017 nicht auf Verjährung zu berufen, wenn Kunden Ansprüche im Abgas-Skandal stellen.
Verbraucherzentrale fordert verlängert Gewährleistungsfrist
Die verbleibenden Tage reichen nach Einschätzung des vzbv aber nicht aus. Der Grund: Bis dahin wird es keine Rechtssicherheit für betroffene Verbraucher geben. Die Verbraucherschützer fordern daher von VW, die Gewährleistungsfrist zu verlängern.
"Volkswagen spielt auf Zeit. Viele Gerichte haben bereits Urteile zu Gunsten von Kunden gefällt, die VW nicht akzeptiert. Bis zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs wird es drei bis vier Jahre dauern. Das bedeutet: Viele der 2,5 Millionen betroffenen Verbraucher in Deutschland könnten nicht von einem BGH-Urteil profitieren. VW muss also die Gewährleistung bis Ende 2021 verlängern", fordert Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Umrüstplan schnell und verbraucherfreundlich umsetzen
VW muss den vom Kraftfahrtbundesamt verlangten Umrüstplan schnell und verbraucherfreundlich umsetzen. Das heißt auch, dass für einen eventuellen, kurzfristigen Fahrzeugausfall kostenlos Ersatzfahrzeuge gestellt werden.
Umfassende Garantieerklärung abgeben
Weitere Forderungen der Verbraucherschützer: VW muss eine umfassendere Garantieerklärung als bisher abgeben. Eine solche Erklärung muss Zusagen enthalten, dass keine Nachteile bei Leistung und Kraftstoffverbrauch zu erwarten sind, die Lebensdauer der Motoren und anderer technischer Komponenten nicht verkürzt wird und der Wartungsbedarf nach der Umrüstung nicht steigt.
Verbrauchervertrauen zurückgewinnen
VW müsse das Kundenvertrauen zurückgewinnen. Betroffene Fahrzeuge sollten zurückgenommen und der Kaufvertrag rückabgewickelt werden, wenn Verbraucher dies fordern. VW solle den betroffenen Verbrauchern auch für einen etwaigen höheren Wartungsbedarf, für eine schlechtere Restwertentwicklung im Falle des Wiederverkaufs und für einen eventuell höheren Verbrauch Schadensersatz leisten.
Neben VW sind auch weitere Konzernmarken betroffen
Die Forderungen des vzbv beziehen sich auf mögliche Ansprüche von Käufern von Autos mit dem Motortyp EA 189. Es handelt sich um 1,2-Liter-, 1,6-Liter- und 2,0-Liter-Motoren. Manipuliert wurden auch Autos weiterer Marken des Konzerns, nämlich Audi, Seat, Skoda und Volkswagen Nutzfahrzeuge. Die verlängerte Gewährleistungsfrist soll auch für Kunden gelten, deren Ansprüche bereits verjährt sind.
Betroffene Kunden haben folgende Möglichkeiten:
Bevor das Auto umgerüstet wird, sollten Verbraucher den Autoverkäufer auffordern, schriftlich auf die sogenannte Einrede der Verjährung bis 31.12.2021 zu verzichten – mindestens bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Abschluss der Rückrufaktion durch VW. Ein Musterbrief zum Herunterladen findet sich auf verbraucherzentrale.de.
Um ihre Ansprüche auf Gewährleistung zu sichern, sollten sich Verbraucher vor dem Nachrüsten auch schriftlich bestätigen lassen, dass sich der Autohändler die Nachrüstungsarbeiten durch VW zurechnen lässt. Wenn sich der Autohändler weigert, sollten sich Verbraucher an ihre Verbraucherzentrale wenden.