"Vetternwirtschaft" ADAC-Funktionäre nutzen Amt für private Geschäfte
Hochrangige ADAC-Funktionäre sollen in mehreren Fällen ihr Ehrenamt zugleich für private Geschäfte nutzen. Dies berichtet das ZDF-Magazin "Frontal 21" am Dienstagabend in seiner neuesten Ausgabe. Kritiker sprechen schon von "Vetternwirtschaft".
Rechtsanwalt ist zugleich Vertragsanwalt im eigenen Verein
So sei Ulrich Klaus Becker, ADAC-Vizepräsident für Verkehr, als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei zugleich auch ADAC-Vertragsanwalt. Drei Mitglieder des ADAC-Verwaltungsrates sind ebenfalls zugleich als ADAC-Vertragsanwälte tätig: Wolfgang Becker, Vorsitzender des ADAC Weser-Ems, Matthias Feltz, Vorsitzender des ADAC Hessen-Thüringen, und Dieter W. Roßkopf, Vorsitzender des ADAC Württemberg.
Das ADAC-Verwaltungsratsmitglied Günther Bolich, Vorsitzender des ADAC Nordbaden, soll dem Bericht zufolge als Lampenhersteller am ADAC verdient haben. Demnach soll Bolich seine eigene ADAC-Residenz in Karlsruhe mit Leuchten seiner Firma ausgestattet haben.
ADAC weicht aus
Im Interview mit dem ZDF erklärte ADAC-Sprecher Klaus Reindl gegenüber "Frontal 21", dass der Vorstand eines Regionalclubs entscheide, wer Vertragsanwalt ist. Kriterium dafür sei die Länge der Anfahrtswege zu den Kanzleien. Die angesprochenen Funktionäre seien bereits Vertragsanwälte gewesen, bevor sie die ehrenamtlichen Tätigkeiten aufgenommen hätten. Auf Nachfrage, ob sie dann nicht als Vertragsanwälte hätten zurücktreten müssen, verwies Reindl auf die Zuständigkeit der Regionalclubs.
"Vetternwirtschaft" beim ADAC
Kritiker finden für den Vorgang gegenüber "Frontal 21" deutliche Worte: Für Unternehmensberater Professor Klaus Kocks, ehemaliger Sprecher des VW-Konzerns, ist diese Doppelfunktion der ADAC-Funktionäre ein "Paradebeispiel für Vetternwirtschaft im Selbstbedienungsladen ADAC".
"Unzulässige Interessenkollision"
Der bekannte Korruptionsfahnder Wolfgang J. Schaupensteiner hält die Vermischung von Ehrenamt und privaten Geschäften für eine "unzulässige Interessenkollision". Auch ein Verstoß gegen die eigenen Compliance-Richtlinien des ADAC komme in Betracht.
Verstoß gegen eigene Regeln?
Schaupensteiner verweist in dem Zusammenhang auf eine ADAC-Ethik-Richtlinien, nach der die Vergabe von Aufträgen an ADAC-Mitarbeiter gegen Entgelt außerhalb ihres Beschäftigungsverhältnisses mit dem ADAC grundsätzlich nicht zulässig ist. Nur wenn die ADAC-Geschäftsführung diese Geschäfte ausdrücklich genehmigt habe, sei so etwas zulässig. Es müsse nun geprüft werden, ob diese Genehmigung vorliege und von wem sie erteilt wurde.
ADAC wird immer unglaubwürdiger
Zuvor hatte der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, dem ADAC Salamitaktik vorgeworfen: "Wenn jeden Tag neue Enthüllungen über den Verein erscheinen, wird das Vertrauen der Mitglieder jedenfalls nicht wiedererlangt". Er regte eine Neustrukturierung an. Offensichtlich sei der ADAC mit seiner eigenen Organisationsstruktur überfordert. "Es kann nicht sein, dass bei einem Verein dieser Größe jeder tun und machen kann, was er will; darunter leidet die Glaubwürdigkeit", erklärte Lange.