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Wohnmobile: Neue Prüfung wird zur Pflicht | Wichtige Änderung


Wichtige Änderung
Neue Prüfung für Wohnmobile wird Pflicht

Von t-online, mab

24.06.2024Lesedauer: 1 Min.
Mehr Sicherheit für Wohnmobile: Flüssiggasanlagen müssen künftig regelmäßig überprüft werden.Vergrößern des BildesMehr Sicherheit für Wohnmobile: Flüssiggasanlagen müssen künftig regelmäßig überprüft werden. (Quelle: IMAGO/Rolf Poss)

Im kommenden Jahr tritt eine neue Sicherheitsvorschrift für Campingfahrzeuge in Kraft. Wer sie missachtet, riskiert ein Bußgeld – und die eigene Gesundheit.

Wichtige Änderung für alle Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen: Ab dem 19. Juni 2025 müssen Flüssiggasanlagen alle zwei Jahre überprüft werden. Diese Regelung, die im neuen §60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt ist, soll das Risiko von Gasunfällen senken.

Klare Rechtsgrundlage

In den vergangenen Jahren gab es viel Verwirrung darüber, wie Flüssiggasanlagen geprüft werden müssen. Im Jahr 2020 wurde die Prüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgesetzt, im April 2022 wurde die Prüfpflicht für Anlagen in Wohnmobilen ganz aus der HU-Richtlinie gestrichen. Die neue Regelung schafft nun Klarheit.

Martin Zöllner, Camping-Experte beim ADAC, ist mit der neuen Regelung zufrieden: "Es ist gut, dass der neue Paragraf nun eine eindeutige Rechtsgrundlage für Campingfahrzeuge schafft." Die regelmäßige Prüfung der Gasanlage führe außerdem zu mehr Sicherheit der Urlauber.

Prüfintervalle und Durchführung

Flüssiggasanlagen müssen unabhängig von der Hauptuntersuchung alle zwei Jahre überprüft werden. Den Check führen anerkannte Sachkundige durch, darunter die gängigen Prüfanstalten und Automobilclubs. Deren Sachverständige sind vom Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) zertifiziert. Die Kosten liegen zwischen 40 und 80 Euro, die Prüfung dauert etwa 20 bis 45 Minuten.

Erstuntersuchung und Nachfrist

Wichtig: Prüfungen sind vor der Inbetriebnahme, nach einer Wiederinbetriebnahme und nach Änderungen an der Anlage nötig. Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen, die noch keine Gasprüfung haben, müssen sie bis zum 19. Juni 2025 nachholen.

Verstöße haben Folgen

Wer die Prüfpflicht ignoriert, muss je nach Fristüberschreitung mit einem Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro rechnen. Der ADAC empfiehlt daher, die Fristen einzuhalten und die Flüssiggasanlage rechtzeitig fachgerecht prüfen zu lassen – auch im Interesse der eigenen Sicherheit.

Verwendete Quellen
  • presse.adac.de: Gasprüfung für Camper wird Teil der StVZO
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