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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Aufs Kleingedruckte achten Abzocke bei Ferienwohnungen: So entlarven Sie Betrüger
Die meisten Ferienwohnungen werden von Privatleuten angeboten. Dabei ist der Verbraucher nicht so gut abgesichert wie bei Pauschalreisen. Also gilt es einige wichtige Dinge zu beachten bis hin zum Entdecken von betrügerischen Offerten.
Urlaub im Ferienhaus oder in einer Ferienwohnung ist vor allem für Familien verlockend. Liegen die Vorteile doch auf der Hand: Im Vergleich zu einem Hotelaufenthalt kann man den Urlaub ungezwungener verbringen. Man kann essen und schlafen, wann man will, und spart dabei noch ein paar Euro.
Wann Vorsicht geboten ist
Ganz einfach wird es den Ferienheim-Urlaubern allerdings nicht gemacht. So werden sie nach klaren Pauschalpreisen bei vielen Ferienwohnungsangeboten vergebens suchen. Der groß angegebene Wochenpreis ist nämlich oft gar nicht der endgültige. Denn irgendwo beim Kleingedruckten steht die Rubrik "Nebenkosten": Kaution, Strom und Heizung nach Verbrauch, Bettwäsche – das alles muss manchmal noch zusätzlich bezahlt werden.
Nebenkosten sollten im Preis schon eingerechnet sein
In Dänemark beispielsweise werden die Verbrauchskosten von Wasser, Gas und Strom üblicherweise separat berechnet. Das kann vor allem bei Häusern mit Pool ins Geld gehen. Denn der wird in der Regel elektrisch beheizt wie auch oft das Haus selbst.
Diesen Schwierigkeiten geht aus dem Weg, wer die Ferienwohnung beim Reiseveranstalter bucht. Die sonst üblichen Nebenkosten sind dann schon in den Preis eingerechnet. Neben den klaren Preisen hat das pauschal gebuchte Ferienheim auch bei Streitfällen Vorteile. Denn normalerweise fallen Ferienwohnungen unter das Mietrecht. Angebote aus einem Pauschalreisekatalog dagegen werden nach dem deutschen Reisevertragsrecht beurteilt. Es schützt den Verbraucher besser als das Mietrecht und bietet beispielsweise auch Preisminderung bei einer verschmutzten Wohnung und Schadensersatz wegen vergeudeter Urlaubszeit.
Auf Angaben des Eigentümers und Beschreibungen der Wohnung achten
Deswegen muss man sich aber nicht scheuen, direkt beim Eigentümer oder über einen Vermittler zu buchen. Nur sollten ein paar Feinheiten bedacht werden. Eine verbreitete Masche ist, dass Betrüger im Internet – auch über seriöse Vermittlerportale – ein Feriendomizil anbieten, das gar nicht existiert. Anzahlung sowie Restzahlung verschwinden auf schnell wieder aufgelösten Konten im Ausland – das gezahlte Geld ist verloren. Darauf macht die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz aufmerksam.
Das Angebot mit falschen Ferienhäusern und -wohnungen im Netz wachse seit einigen Jahren rasant. Ob ein Inserat unseriös oder betrügerisch ist, sei auf den ersten Blick oft nicht zu erkennen.
Tipps: So erkennen Urlauber betrügerische Angebote
Manche Punkte liefern Hinweise, mit denen Betrüger einfach zu entlarven sind. Ist nur eine E-Mail-Adresse angeben und fehlen Name, Anschrift und Telefonnummer des Vermieters, dann ist das ein deutliches Zeichen. Urlauber sollten den Vermieter einfach mal anrufen. Ist dauerhaft niemand erreichbar – Finger weg.
Ein weiterer Tipp der Verbraucherschützer für die Buchung, um Betrügern zu entgehen: Niemals sollten Urlauber den Gesamtpreis für die Miete im Voraus zahlen. Lastschrifteinzug oder Kreditkarte sind besser, dann kann das Geld im Betrugsfall meist zurückgeholt werden. Am besten auch Dienstleister wie Money Gram oder Western Union meiden – bei diesen lässt sich der Zahlungsempfänger verbergen.
Stutzig werden sollten Urlauber auch bei allzu niedrigen, unrealistischen Mietpreisen. Misstrauen ist auch angesagt, wenn die Adresse des Mietobjekts nicht genannt wird. Auch bei vertrauenswürdigen Vermittlern sollte man nur buchen, wenn das Objekt detailliert beschrieben ist, raten die Verbraucherschützer.
Auf diese Beschreibungen achten
Auch bei vertrauenswürdigen Vermietern sollte man nur buchen, wenn eine detaillierte Beschreibung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses vorliegt. Die Beschreibung im Internet sichert man auf dem Rechner oder druckt sie aus. In der Beschreibung sollten diese Punkte angegeben sein:
- Größe und Art (Wohnung oder Haus, Quadratmeter, Anzahl der Zimmer)
- Betten (Anzahl, Ort, Art)
- Ausstattung (Küche, dort vorhandene Geräte wie Geschirrspülmaschine, TV, Waschmaschine, Heizung, Parkplatz, Gartenmöbel)
- Lage (in Ferienanlage, Wohnviertel, Vergnügungsviertel oder an Durchgangsstraße, Entfernung zu Strand und Einkaufsmöglichkeiten)
Checklisten erstellen und alles schriftlich dokumentieren
Dann sollten alle zusätzlichen Abmachungen schriftlich getroffen werden. Eine vorbereitete Checkliste verhindert, dass dabei Wichtiges übersehen wird. Bestätigen lassen sollte man sich den Preis und die vereinbarte Personenzahl. Wichtig ist auch, die Höhe der Kaution und die Kosten bei Reiserücktritt festzulegen.
Fallen zusätzlich zum Mietpreis Nebenkosten an, lässt man sich diese einzeln jeweils mit Preisen aufführen. Das können sein:
- Strom
- Gas
- Wasser
- Heizung
- Leihgebühren für Liegen oder Geräte
- Kurtaxe
- Steuern
- Versicherung
- Haustiere
- Parkgebühren
Und schließlich sollte man deutsches Mietrecht vereinbaren und einen Gerichtsstand in Deutschland, soweit das möglich ist.
Sonst kann es einige Überraschungen geben: Liegt die gemietete Villa in Frankreich, kann es sein, dass nach französischem Recht prozessiert werden muss – auch vor einem deutschen Gericht. Und mit dem Stuttgarter Vermieter muss man sich vielleicht vor einem französischen Gericht in Arles streiten, weil es ein europäisches Abkommen so vorschreibt.
Checkliste vor der Abfahrt: Was muss mitgebracht werden?
- Bettwäsche
- Handtücher
- Geschirrtücher
- Kleiderbügel
- Toilettenpapier
- Wäscheleine und -klammern
- Kinderstühlchen
- Kinderbett
Wenn bei der Ankunft kein Supermarkt geöffnet hat, sollte man eine Küchengrundausstattung mitnehmen:
- Gewürze
- Öl
- Senf
- Ketchup
- Essig
- Kaffee/Tee
- Zucker/Süßstoff
- Butter/Margarine
- Konfitüre
- Spülmittel
- Spülschwamm
- Waschmittel
Checkliste bei Ankunft:
- Zählerstände notieren
- Wäsche- und Geschirrliste vergleichen
- Mängel an der Einrichtung (z.B. beschädigte Stühle) und Ausstattung (z.B. Sprung im Fenster) festhalten
- Alle Reklamationen sofort beim Verwalter, Vermieter oder Reiseleiter melden, am besten schriftlich und die Kenntnisnahme bestätigen lassen
- Bei schweren oder unangenehmen Mängeln auf Beseitigung in einer bestimmten Frist bestehen und sicherheitshalber Fotos machen.
Auch wenn das private Feriendomizil über ein Reisebüro am Heimatort gebucht wird, schützt das nicht vor diesen Schwierigkeiten. Denn das Reisebüro ist normalerweise nur Vermittler und nicht Vermieter. Ist die Wohnung etwa schmutzig und voller Ungeziefer, dann kann man sich nicht an das Reisebüro halten. Das haftet nur für Fehler bei der Vermittlung, beispielsweise wenn es statt einer Wohnung für sechs Personen ein kuschlig-kleines Appartement für ein Pärchen bestellt hat.
- dpa/tmn
- srt