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Verlust der Papiere im Ausland – Was kann ich machen?


Verlust der Reisedokumente
So kommen Sie schnell zu neuen Papieren im Ausland

Ach du Schreck, der Pass ist weg! Was tun, wenn man in einem fremden Land ist und plötzlich bemerkt, dass einem die Papiere abhanden gekommen sind? Botschaften und Konsulate stellen Ersatzdokumente aus – nur beim Führerschein können sie nicht helfen.

22.06.2017|Lesedauer: 3 Min.
srt, Rainer Krause
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Eben war sie noch da, die Brieftasche mit Pass, Personalausweis, Führerschein und ein paar Kundenkarten. Jetzt geht der Griff ins Leere. Natürlich: Vorhin im Gedränge der Rempler!

Sie werden Opfer eines Diebstahls? Konsulate und Botschaften sorgen für Ersatz.Vergrößern des Bildes
Sie werden Opfer eines Diebstahls? Konsulate und Botschaften sorgen für Ersatz. (Quelle: srt/ZKA)

Wer im Ausland Opfer eines Trickdiebs oder eines Autoeinbruchs wird oder seine Papiere verliert, der muss nicht in Panik verfallen. In allen wichtigen Urlaubsländern kommt man wieder an einen Ausweis. Und in Europa reicht zum Heimfahren mit dem Auto in der Regel die Verlustbescheinigung der Polizei. Das gilt nicht für Flüge: Die Fluggesellschaften verlangen zur Prüfung der Identität immer einen Ausweis.

Erster Schritt nach dem Verlust von Dokumenten

Erste Anlaufstelle bei Diebstahl oder Verlust von Ausweispapieren ist die Polizei. Denn ohne eine schriftliche Bestätigung der Diebstahl- oder Verlustmeldung geht nichts. Erst danach kann man sich auf den Weg zur nächstgelegenen deutschen Botschaft oder einem Konsulat machen. Wo sie sich befinden, weiß die Reiseleitung, oder man sucht die Adresse im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.

Aber Achtung: Bevor man losfährt, sollte man dort anrufen! Denn nicht jedes Konsulat darf Ausweispapiere ausstellen. So sind die 356 Honorarkonsuln von Deutschland nur in Ausnahmefällen ermächtigt, einen "Reiseausweis als Passersatz" oder einen vorläufigen Reisepass auszustellen.

Wenn man Pech hat, muss man ziemlich weit dorthin fahren. Denn nicht immer gibt es so viele Anlaufstellen wie in Spanien. Dort helfen die Botschaft in Madrid, das Generalkonsulat in Barcelona, die Konsulate in Malaga, Las Palmas und Palma de Mallorca und sogar die elf der 13 Honorarkonsuln (außer in San Sebastián/Donostia sowie in Andorra). In Fernreisezielen gibt es dagegen oft nur eine Botschaft, in Thailand zum Beispiel nur in Bangkok.

Im Falle der Minderjährigkeit

Mitbringen muss der Bestohlene zwei biometrietaugliche Passbilder (Informationen dazu im Internet unter www.bmi.bund.de, Stichwort "Moderne Verwaltung und Öffentlicher Dienst") und die Verlustanzeige bei der Polizei. Bei Minderjährigen müssen zusätzlich beide Elternteile beziehungsweise der allein sorgeberechtigte Elternteil mit zur Auslandsvertretung kommen und sich ausweisen. Bevor der Botschaftsangestellte jedoch den "Reiseausweis als Passersatz" für die Heimreise innerhalb Europas oder einen international gültigen vorläufigen Reisepass ausstellt, muss er mit der heimischen Passbehörde Kontakt aufnehmen – und das kann er nur zu den Öffnungszeiten der heimischen Passbehörde.

Kopien der Ausweisdokumente sind hilfreich

Reibungslos geht das Ganze, wenn man Kopien des verlorengegangenen Ausweises vorlegen kann. Wer für alle Fälle gewappnet sein will, der sollte daher vor der Reise seine wichtigsten Unterlagen, also Ausweis, Reisedokumente und Flugticket, kopieren und am Urlaubsort getrennt von den Originalen aufbewahren. Eine andere Methode ist, Scans und Dateien auf einen per Internet zugänglichen Speicherplatz wie Google Drive, Dropbox oder dem des heimischen Internetanbieters zu hinterlegen. Dort kann man sie dann weltweit abrufen und hat alles bei jeder Reise parat.

Verlust des Passes mit Visum

Probleme kann es geben, wenn im verlorengegangenen Pass ein Einreisestempel oder ein Visum war. Dann kann es sein, dass man sich ein Ausreisevisum besorgen muss. Und noch komplizierter wird es, wenn sich der Bestohlene auf einer Rundreise befindet und noch weitere Länder besuchen will. Dann reicht der "Reiseausweis als Passersatz" zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland natürlich nicht aus. Die Botschaft oder das Konsulat kann dann zwar einen vorläufigen "grünen" Pass ausstellen. Das geht aber nur in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Passamt des Betroffenen. Und das kann dauern.

Beim Führerschein können die Auslandsvertretungen übrigens nicht weiterhelfen. Das können nur die Heimatbehörden. Aber: Mit der Verlustbescheinigung der Polizei kann man meist trotzdem weiterfahren. Auch hier ist eine Kopie der Fahrerlaubnis oder der Ausdruck des auf einem per Internet zugänglichen Speicherplatz befindlichen Scans nützlich. Er sorgt für Legitimation. Einen Mietwagen kann man aber auch mit der Kopie nicht leihen. Dann heißt es auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen oder einen Wagen mit Chauffeur mieten.

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