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Ist eine Preisminderung bei einer Kreuzfahrt-Routenänderung zulässig?


Urlaub auf dem Schiff
Ist eine Preisminderung bei einer Routenänderung zulässig?

Was passiert, wenn sich die Route der lange geplanten Kreuzfahrt plötzlich ändert? Immer wieder ärgern sich Passagiere über diese Vorgehensweise. Das Amtsgericht München stellte dies nun klar.

01.09.2015|Lesedauer: 1 Min.
dpa/tmn
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Die Routenänderung bei einer Kreuzfahrt kann eine Preisminderung rechtfertigen. Das ist dann der Fall, wenn sich der Gesamtcharakter der Reise ändert, stellt das Amtsgericht München klar (Az.: 275 C 27977/14).

Es ist ärgerlich, wenn sich plötzlich die Reiseroute ändert.Vergrößern des Bildes
Es ist ärgerlich, wenn sich plötzlich die Reiseroute ändert. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Bulgarien statt Ukraine

In dem verhandelten Fall hatte ein Kläger eine Kreuzfahrt im Schwarzen Meer gebucht. Der Reiseveranstalter strich jedoch die Häfen Odessa und Jalta und wich auf Burgas in Bulgarien, Volos in Griechenland und das türkische Izmir aus. Das Unternehmen teilte dem Kläger mit, er könne nicht kostenlos stornieren oder umbuchen. Daraufhin bezahlte der Mann die Reise.

Eine Stunde vor Abreise in Instanbul strich der Veranstalter dann jedoch auch die Fahrt ins Schwarze Meer und die Durchfahrt durch die Dardanellen - wegen schlechten Wetters. Stattdessen wurden Marmaris und Dubrovnik angesteuert. Der Kläger verlangte daraufhin eine Minderung des Reisepreises in Höhe von 30 Prozent.

Reise hatte anderen Charakter

Das Amtsgericht gab ihm Recht: Die Fahrt durch das östliche Mittelmeer entsprach nicht der ursprünglich gebuchten Reise durch das Schwarze Meer und habe deshalb einen anderen Charakter. Daher sei die Reise insgesamt mangelhaft gewesen.

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