Wet-Lease Neue Maßnahme: Austrian Airlines weist auf Mietflugzeuge hin
Viele Airlines mieten wegen hoher Nachfrage externe Flugzeuge samt Crew an. Um Verwirrung bei Passagieren zu vermeiden, ergreift eine Airline neue Maßnahmen.
Gebucht wurde der Flug bei Airline A, am Terminal steht aber ein Flieger der Airline B: Was für Passagiere verwirrend sein kann, ist im Luftverkehr ein immer gängigeres Konzept. Es heißt Wet-Lease.
Dabei mieten Fluggesellschaften Flugzeuge anderer Airlines samt Crew. Reisende müssen darüber zwar bei der Buchung oder zumindest vor dem Flug informiert werden, doch nicht selten entgeht einem der kleine Zusatz, dass eine andere Airline den Flug durchführt – und die Überraschung am Flughafen oder im Flugzeug ist groß.
Unterschied zwischen Wet- und Dry-Lease sowie Code-Sharing
Während bei einem Wet-Lease die Luftfahrtunternehmen Flugzeuge inklusive der Crew mieten, wird bei einem Dry-Lease lediglich das Luftfahrzeug angemietet – ohne Besatzung, Wartung und Versicherung. Das Flugzeug wird dann unter dem Luftverkehrsbetreiberzeugnis des Vermieters betrieben. Code-Sharing hingegen ist eine Marketingvereinbarung zwischen Fluggesellschaften, bei der eine Airline Flüge unter ihrer eigenen Flugnummer verkauft, die tatsächlich von einer Partnerairline durchgeführt werden, ohne dass Flugzeuge gemietet werden.
Infokarten für mehr Transparenz
Die österreichische Fluggesellschaft Austrian Airlines legt deshalb nun Informationskarten in den Maschinen ihres schwedischen Wet-Lease-Partners Braathens Regional Airlines aus, der für die Lufthansa-Tochter mit drei Fliegern Regionalstrecken bedient, berichtet das Fachportal "aerotelegraph.com". In der Broschüre werde Fluggästen erklärt, warum sie gerade nicht in einem Austrian-Flugzeug sitzen und warum Braathens für Austrian auf dieser Route fliegt.
Dem Bericht zufolge ist Austrian Airlines mit dieser Art der offenen Kommunikation an Bord eher die Ausnahme. Bei einem Großteil der Fluglinien, die sonst Wet-Lease betreiben, werde das höchstens bei der Buchung thematisiert, so "aerotelegraph.com".
Information muss erfolgen
Rein rechtlich genügt das: Bei der Flugbuchung liest man dann zum Beispiel "operated by Braathens Regional Airlines" oder "durchgeführt von Braathens Regional Airlines". Wenn solch eine Angabe bei der Buchung fehlt, ist das noch keine Garantie, dass am Ende nicht doch eine andere Airline fliegt. Ändert sich die durchführende Fluggesellschaft aber im Nachgang der Buchung, müssen Reisende darüber informiert werden.
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Das alles gilt übrigens auch bei Code-Share-Flügen, bei denen mehrere Airlines gemeinsam eine Flugverbindung anbieten, aber jeweils eine eigene Flugnummer vergeben. Dann muss klar sein, ob die Airline, die das Ticket verkauft, oder eben eine der Partnerairlines den Flug letztlich durchführt.
Nachfrage nach Mietmaschinen steigt
Zurück zum Wet-Lease: Der Markt mit den Mietmaschinen boomt, berichtet "aerotelegraph.com". Als Gründe werden unter anderem Verzögerungen bei Flugzeugauslieferungen und eine verstärkte Nachfrage im Sommer genannt.
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Gerade in der Hauptreisezeit haben Airlines auf den beliebten Ferienstrecken teils nicht genügend Flieger für den höheren Bedarf – und mieten an. Eurowings etwa setzt im Sommer Flugzeuge von Air Baltic, Avion Express und Smartwings ein, um das Flugprogramm durchführen zu können. Condor hat unter anderem Wet-Lease-Partnerschaften mit FlyAir41 und Heston Airlines. Und Lufthansa mietet wie Eurowings Flugzeuge der lettischen Gesellschaft Air Baltic an.
- Nachrichtenagentur dpa
- Luftfahrt-Bundesamt: "Merkblatt zu Leasing und Code-Share"