Hilfe der Verbraucherzentralen Neues Tool für Pauschalreisende: So setzen Sie Ihre Rechte durch
Reiserechtlich gut abgesichert: So werden Pauschalreisen gepriesen. Doch kommt es hart auf hart, haben Urlauber es teils schwer. Ein neues Tool soll helfen.
Flug, Hotel, Transfer und mehr. Die Pauschalreise gilt als besonders urlauberfreundlich. Oft kommt alles von einem Veranstalter. Geht auf der Reise etwas schief, ist dieser auch erster Ansprechpartner und muss sich kümmern. Alles schön und gut – doch auch bei dieser Reiseform gibt es häufig Probleme, berichten die Verbraucherzentralen.
Kurzfristige Reiseabsagen oder nachträgliche Preiserhöhungen, verspätete Flüge oder verschmutzte Hotelzimmer: In solchen Fällen haben Urlauber Rechte. Laut Verbraucherschützern informieren die Veranstalter Reisende aber nicht immer korrekt darüber.
Neues Online-Tool
Sich selbst schlaumachen und die richtigen Informationen für den eigenen Fall finden, ist dann oft gar nicht so leicht. Dabei helfen soll nun ein neues kostenloses Online-Tool der Verbraucherzentralen namens "Pauschalreise-Check".
Das funktioniert so: Urlauber beantworten Multiple-Choice-Fragen zu den Problemen bei ihrer Buchung. Sie erhaltend dann am Ende ein Musterschreiben, dass sie an den Reiseveranstalter schicken können, um ihre Rechte durchzusetzen.
Aktuell hilft das Tool bei folgenden Problemen weiter:
- Nachträgliche Preiserhöhungen
- Nachträgliche Änderungen der Reise durch den Reiseveranstalter
- Absage oder Stornierung der Reise
- Probleme mit An- oder Restzahlung
- Abweichende Reisebestätigung
Reisemängel vor Ort melden
Reisemängel vor Ort werden von dem Tool nicht abgedeckt – zum Beispiel Baulärm oder fehlender Meerblick, der eigentlich gebucht war. Hier gilt: Solche Mängel sollte man immer sofort – bestenfalls vor Ort – der Reiseleitung melden, nach Abhilfe verlangen. Dabei sollten Urlauber immer auch Fotos von den Mängeln machen. Bestehen die Probleme weiterhin, kann man nachträglich unter Umständen den Reisepreis mindern.
Wie viel dann jeweils drin ist, dazu können Gerichtsurteile oder einschlägige Listen eine Orientierung geben, etwa die "ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln", die "Frankfurter Tabelle" des Landesgerichts Frankfurt oder die "Kemptener Tabelle" des Rechtswissenschaftlers Ernst Führich.
Gut zu wissen: Klassische Hotel-Flug-(Transfer)-Kombinationen sind nicht die einzige Art der Pauschalreise. Die meisten Buchungen, bei denen zwei Reiseleistungen kombiniert verkauft werden, seien Pauschalreisen, so die Verbraucherschützer. Oft fallen zum Beispiel auch Hotel-Konzert-Pakete darunter. Kreuzfahrten gelten ebenfalls als Pauschalreisen.
- Nachrichtenagentur dpa