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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Ärger mit Boeing Welche Rechte haben Fluggäste bei Verletzungen?
Lieferprobleme und Vorfälle mit Flugzeugen des Herstellers Boeing führen bei Reisenden zu Verunsicherung. Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind.
Es dauert nicht mehr allzu lang, bis die Urlaubssaison startet. Viele Deutsche zieht es in den Süden – dort, wo es Sonne satt, Meer und Strand gibt. Gerade jetzt herrscht wegen zahlreicher Vorfälle mit Flugzeugen des Herstellers Boeing Unsicherheit unter einigen Reisenden.
Doch es sind nicht allein diese Vorfälle, die der Flugbranche Kopfschmerzen bereiten. So wird die Billig-Airline Ryanair wohl einige Flüge im Sommerflugplan streichen müssen, weil es bei Boeing Lieferprobleme gibt. Statt der bestellten 57 Flieger, die Ryanair bis Ende April erhalten sollte, könnten es gerade einmal 30 bis 40 Maschinen sein.
Aber was ist, wenn der Flug in den Urlaub deswegen gestrichen wird? Oder wenn man – im schlimmsten Fall – selbst Opfer eines Boeing-Unfalls wird und beim Flug verletzt wird? Welche Rechte haben Passagiere in diesen Fällen? Diese Fragen beantwortet Claudia Brosche, Expertin beim Fluggastrechteportal flightright.de, t-online.
Diese Entschädigung kann man bei Annullierungen einfordern
Geht es um annullierte Flüge – etwa, weil sie wie im Fall von Ryanair gestrichen werden – ist die Rechtslage eindeutig. Wird der Flug innerhalb von 14 Tagen annulliert, steht Flugreisenden sogar eine Entschädigung zu. Die beläuft sich bei Kurzstrecken in der Regel auf 250 Euro, bei Mittelstrecken auf 400 Euro und bei Langstrecken sogar auf 600 Euro, wie Brosche erklärt.
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Wird der Flug aber "rechtzeitig" – also mit einem Vorlauf von mehr als 14 Tagen – annulliert, gibt es keine Entschädigung, sondern lediglich den Ticketpreis zurück, alternativ bieten Airlines auch Ersatzflüge an.
Wichtig: Passagiere haben nur Anspruch auf die Entschädigung, wenn ihr Flug unter EU-Recht fällt. Das ist gegeben, wenn sie mit einer europäischen Airline fliegen oder ihr Start- oder Zielflughafen innerhalb der EU liegt. Ist man beispielsweise in den USA im Urlaub und nimmt dort einen Inlandsflug, gilt das EU-Recht nicht.
Was ist, wenn man Opfer einer Flugzeugpanne wird?
Aber wie sieht es aus, wenn man selbst Opfer eines Boeing-Unfalls wird? Auch wenn dieser Fall eher unwahrscheinlich ist, ist es sinnvoll zu wissen, was man als Passagier tun sollte und welche Rechte man hat.
Claudia Brosche rät dazu, sich bei einer Verletzung, die während eines Fluges entstanden ist, sofort von einem Arzt untersuchen und die Verletzung dokumentieren zu lassen. In jedem Fall sollte man sich an einen Anwalt wenden – am besten an einen, der auf Flugrecht spezialisiert ist. Mithilfe des Anwalts kann man dann Schadensersatzansprüche an die Airline stellen.
Das Prozedere ist hierbei allerdings ein wenig komplizierter als beispielsweise bei einer Annullierung oder Verspätung. Brosche geht davon aus, dass ein Großteil solcher Fälle vor Gericht landet – es sei denn, die Fluggesellschaft entscheidet sich aus Kulanz zu einer Zahlung, um den Vorfall etwa medial kleinzuhalten.
Brosche erklärt aber auch, dass solche Forderungen seitens der Airline gut anfechtbar sind – vor allem auch, was die Höhe einer möglichen Schadensersatzzahlung angeht. Denn da können die Vorstellungen von betroffenen Passagieren und Fluggesellschaft sehr weit auseinanderklaffen. Eine Aussicht auf Erfolg ist also selbst in einem solchen Fall nicht automatisch gegeben. Zudem kostet ein Gerichtsprozess auch viel Zeit – und im schlimmsten Fall auch viel Geld.
- Telefonisches Interview mit Claudia Brosche
- adac.de: Flug annulliert? Entschädigung bei Flugausfall