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Bahnticket: Erstattung über kostenpflichtige Dienstleister nicht empfohlen


Bei Verspätung und Ausfall
Vorsicht vor kostenpflichtigen Services bei Bahn-Erstattungen

Von dpa
Aktualisiert am 29.01.2024Lesedauer: 1 Min.
Bahnticket auf einem Mobiltelefon. Im Hintergrund kaufen Personen Tickets an einem Automaten.Vergrößern des Bildes
Bahnticket (Symbolbild): Fällt die Fahrt aus oder gibt es eine Verspätung, hat man unter Umständen Recht auf eine Erstattung. (Quelle: MiS/imago-images-bilder)
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Bei Verspätung oder Zugausfall gibt es häufig Geld von der Bahn zurück. Doch Achtung vor kostenpflichtigen Hilfsangeboten im Netz.

Achtung bei Online-Anträgen zu Erstattungen bei der Deutschen Bahn (DB): Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor kostenpflichtigen Antragsservices im Netz, die stark an die Website der DB erinnern sollen. "Die Seiten sind ähnlich aufgebaut wie die kostenfreien Internetseiten für die entsprechende Dienstleistung", so Beate Landgraf, Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale.

Das Problem: Für den Antrag über diese nachempfundenen Seiten werde schnell ein Drittel des Erstattungsbetrages als Honorar einbehalten.

Antrag besser selbst stellen

Dabei ist der einfachste und vor allem kostenlose Weg zur Rückerstattung entstandener Kosten bei Verspätungen oder Zugausfällen die Bahn-Website "bahn.de". Über das Kundenkonto können hier für gebuchte Reisen mögliche Erstattungen in die Wege geleitet werden. Wer über die App DB Navigator gebucht hat, kann seine Fahrgastrechte gleich darüber in Anspruch nehmen.

Zugreisende ohne Kundenkonto müssen das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen und einschicken. Das gibt es im Zug oder Reisezentrum oder online zum Herunterladen.

Nicht auf kostenpflichtige Services hereinfallen

Die Verbraucherzentrale warnt: Nicht alle Kundinnen und Kunden landeten auf der Suche nach dem Online-Formular zur Erstattung direkt bei der DB, sondern mitunter auf den anderen Seiten. "Die Seiten sind oft intransparent und man erkennt nicht oder zu spät, dass es sich um eine kostenpflichtige Leistung handelt", so Landgraf. Die Expertin empfiehlt, die Seiten komplett anzuschauen und im Impressum zu prüfen, welcher Anbieter dahintersteckt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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