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Deutsche Bahn: Gericht verbietet Funktion der DB-Navigator-App


"Irreführend"
Gericht stoppt Funktion in Bahn-App

Von t-online, cho

Aktualisiert am 03.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Seit einigen Tagen ist eine neue Version der Bahn-App DB-Navigator verfügbar. Doch von einer Funktion muss sich die Bahn wieder verabschieden.Vergrößern des Bildes
Seit einigen Tagen ist eine neue Version der Bahn-App DB-Navigator verfügbar. Doch von einer Funktion muss sich die Bahn wieder verabschieden. (Quelle: Zacharie Scheurer/dpa)

Gerade erst hat die Deutsche Bahn ihre App DB-Navigator aufgehübscht, da muss sie schon nachjustieren: Eine Funktion darf sie künftig nicht mehr anbieten.

Wer mit der Bahn schnell ans Ziel kommen will, hat es ohnehin schon schwer. Für zusätzliche Verwirrung sorgt aber offenbar die Option "Schnellste Verbindungen anzeigen" in der App DB-Navigator, befand jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt. Sie sei irreführend und unlauter und wird daher in künftigen Versionen der App nicht mehr verfügbar sein.

Hintergrund ist ein Unterlassungsantrag eines anderen Unternehmens aus dem Schienenpersonennahverkehr, den das Landgericht Frankfurt im Mai zunächst abgewiesen hatte, nun aber Erfolg vor dem Oberlandesgericht hatte.

DB-Navigator: Nur ein Vorschlag stimmt

Das Gericht kritisierte insbesondere die Arbeitsweise des Algorithmus in der Suchmaske. Die voreingestellte Funktion "Schnellste Verbindungen anzeigen" liefert demnach drei Vorschläge, von denen aber nur der erste hält, was die Funktion verspricht. Denn die folgenden Vorschläge seien nicht die nächst schnelleren Verbindungen in Bezug auf die Gesamtfahrtzeit, sondern lediglich Züge, die später abfahren.

Ein Beispiel: Geben Reisende als gewünschte Abfahrtszeit 10 Uhr an, kann es sein, dass die App eine anderthalbstündige Verbindung ab 10.20 Uhr anzeigt, gefolgt von Verbindungen um 10.20 Uhr und 10.30 Uhr, die jeweils zwei Stunden benötigen. Dass es auch einen Zug um 10.10 Uhr gegeben hätte, der nur eine Stunde und 45 Stunden bis zum Ziel braucht, zeigt die App nicht an, da der Algorithmus immer nur zeitlich vorwärts sucht – also nach der ersten besten Verbindung.

Funktion derzeit noch aktiv

Dem Gericht zufolge würden Reisende davon ausgehen, dass es sich bei den angezeigten Verbindungen um die schnellsten handelt, "auch weil das primäre Ziel des Verkehrs bei einer Verbindungsabfrage ist, möglichst schnell von A nach B zu kommen", hieß es in der Entscheidung des Oberlandesgerichts. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Ein Test unserer Redaktion ergab, dass die Funktion "Schnellste Verbindungen anzeigen" aktuell noch verfügbar ist (Stand: 2. Oktober, 14 Uhr).

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • hessenschau.de: "Oberlandesgericht stoppt Suchfunktion in Bahn-App"
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