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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Risiko deutlich minimieren So schützen Sie sich vor Diebstahl im Hotel
Ferienzeit ist Einbruchzeit – das gilt auch im Urlaub im Hotel. Diebstahl aus dem Zimmer ist zwar selten, kommt aber immer wieder vor. Eine Versicherung schützt oft nicht. Was können Reisende tun?
Im Urlaub ist das Hotelzimmer der Ort, an dem man seine persönlichen Dinge aufbewahrt. Es fühlt sich an wie ein Zuhause auf Zeit – und leider ist auch dort Diebstahl möglich. Geld weg, Schmuck weg, Kamera weg: Das vermiest die Reise gründlich. Mit ein paar Tipps und der richtigen Verhaltensweise können Urlauber das Risiko eines Diebstahls jedoch deutlich minimieren.
Der Safe ist mehr als Dekoration
Wenn es im Zimmer einen Safe gibt, sollte man diesen grundsätzlich nutzen. Dazu rät zum Beispiel die Hotelkette Best Western. Das setzt jedoch voraus, dass der Gast die Funktionsweise des Safes kennt und beherrscht. Bei Problemen sollte er das Personal ansprechen. Den Code legt man individuell fest. Die Zimmernummer sollte es nicht sein.
In vielen Zimmern ist der Safe allerdings sehr klein. Größere Gegenstände von relevantem Wert sollten daher im Zimmer möglichst versteckt werden, etwa im Koffer oder Kleiderschrank. Denn Diebe haben oft nicht viel Zeit. Wenn sie auf den ersten Blick nichts entdecken, verliert das Zimmer an Attraktivität. Darauf weist Oliver von Dobrowolski von der Präventionsabteilung des Landeskriminalsamts Berlin hin. Besonders wertvolle Gegenstände kann man auf Nachfrage auch im Tresor an der Rezeption aufbewahren lassen.
"Bitte nicht stören!" schreckt nicht ab
In den meisten Hotels kann der Gast mit einem Schild an der Tür das Personal darauf hinweisen, dass er nicht gestört werden möchte. Diebe schreckt der Hinweis aber nicht unbedingt ab. Sie klopfen einfach an der Zimmertür. Rührt sich nichts, ist das Zimmer wahrscheinlich leer. Schaden könne es aber nicht, das Bitte-nicht-stören-Schild von außen an die Tür zu hängen, sagt von Dobrowolski. Allerdings erst nach der Zimmerreinigung, denn sonst kann es sein, dass das Hotelpersonal das Zimmer nicht reinigt.
Risikofaktoren: Balkone, Fenster, Entfernung vom Aufzug
In Wohnhäusern gilt: Das Erdgeschoss ist besonders anfällig für Einbrüche. Diebe können sich durch ebenerdige Fenster und Türen leichter Zugang verschaffen. Das gilt in Hotels erst einmal auch. Daher sollten Fenster und Balkontüren beim Verlassen des Zimmers stets geschlossen bleiben. Auch gekippte Fenster und Türen im Erdgeschoss können Dieben helfen.
Diebe gelangen jedoch nicht unbedingt vom Außenbereich ins Zimmer. Hotels sind meist so aufgebaut, dass die Zimmer durch lange Flure zugänglich sind. In der Mitte befindet sich der Aufzug. Diebe haben es immer dann leicht, wenn die Gefahr entdeckt zu werden, gering ist. Von Dobrowolski weist darauf hin, dass jene Zimmer anfälliger sind, die in verwinkelten Ecken oder am hinteren Ende des Flures liegen.
Die Zimmernummer ist die zweite Identität
Ob beim Frühstück, im Spa-Bereich oder abends an der Bar: Das Personal fragt immer nach der Zimmernummer. Wenn ein Dieb diese kennt und dann auch noch den dazugehörigen Namen des Gastes, ist der Grundstein für einen möglichen Diebstahl gelegt.
Zuerst sollte man sich darüber im Klaren sein, wem genau man die Zimmernummer mitteilt, sagt von Dobrowolski. "Könnte es ein Fremder sein, oder macht er einen professionellen Eindruck und ist Ihnen schon öfter über den Weg gelaufen?" Generell ratsam ist es, mit der Zimmernummer stets diskret umzugehen.
Versicherungen bringen wenig
Eine Hausratversicherung schützt zwar prinzipiell auch bei Diebstahl aus dem Hotelzimmer, jedoch oft nur in der Theorie. "In den meisten Fällen sind keine Einbruchspuren vorhanden. Dann hat man ein Problem, die Versicherung zahlt in der Regel nicht", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg. Gibt es Spuren, dann müssen Urlauber den Diebstahl auf jeden Fall bei der Polizei anzeigen.
Eine Reisegepäckversicherung ist nach Ansicht der Expertin nicht empfehlenswert. Denn diese nimmt in der Regel einen Abzug vor, wenn der Versicherte fahrlässig gehandelt hat. "Und das gilt schon dann, wenn man die Sachen außer Acht gelassen, also das Hotelzimmer verlassen hat", sagt Boss. Der Reisende bekommt dann im besten Fall nur einen kleinen Teil der Schadensumme zurück.
- dpa