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Welche Folgen hat das Prostitutionsschutzgesetz?


Kondompflicht im Laufhaus
Welche Folgen hat das Prostitutionsschutzgesetz?

Ein neues Gesetz soll vom 1. Juli an Prostituierte vor Ausbeutung und Zwang schützen. Doch auf Hamburgs sündiger Meile sind Betroffene alles andere als begeistert von den Änderungen.

30.06.2017|Lesedauer: 3 Min.
dpa-tmn, Wiebke Dördrechter
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Verbesserter Schutz durch neues Gesetz?

Leila, 26, verdient ihr Geld als Prostituierte in einem Bordell nahe der Hamburger Reeperbahn, einem der bekanntesten Rotlichtviertel der Welt. "Ich finde es zwar gut, dass wir stärker geschützt werden sollen, aber die neuen Regelungen bewirken genau das Gegenteil", sagt sie. Denn das "horizontale Gewerbe" ist in Aufruhr. Leila hält nicht viel von dem neuen Gesetz, das Prostituierte vom 1. Juli an besser vor Ausbeutung und Zwang schützen soll.

Auf dem Straßenstrich wird sich einiges durch das neue Gesetz ändern.Vergrößern des Bildes
Auf dem Straßenstrich wird sich einiges durch das neue Gesetz ändern. (Quelle: Rolf Kremming/imago-images-bilder)

"Ich habe in Deutschland keine Meldeadresse, also kann ich mich auch gar nicht bei der Behörde registrieren", sagt die Bulgarin. So wie ihr gehe es vielen Frauen in dem Gewerbe. "Wenn wir ohne den Anmeldeschein erwischt werden, drohen uns Bußgelder. Das macht uns Angst." Die Bußgelder müssten sie wieder abarbeiten. Sie überlege daher, in einen abgelegeneren Stadtteil abzuwandern, sagt Leila.

Was schreibt das Gesetz vor?

In der Branche sehen viele das neue Prostitutionsschutzgesetz, das am 1. Juli 2017 bundesweit in Kraft tritt, mit Skepsis. Dabei scheinen die Ziele des Bundesfamilienministeriums sinnvoll: Das Ministerium nennt die Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung sowie den Schutz vor Zwangsprostitution und Ausbeutung.

Dazu sieht das Gesetz unter anderem eine Meldepflicht für Sex-Arbeiterinnen vor. Die Anmeldebescheinigung, die regelmäßig verlängert werden muss und mit Namen, Meldeadresse und einem Foto versehen sein soll, müssen die Prostituierten allerdings mit sich führen – und damit ihre Anonymität aufgeben. In der Szene wird die Bescheinigung deshalb nur "Hurenpass" genannt. Zudem werden die Frauen verpflichtet, regelmäßige gesundheitliche Beratungsgespräche wahrzunehmen.

Der Verein Doña Carmen, der sich für die Rechte von Prostituierten einsetzt, hat in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz eingereicht. Sex-Arbeiterinnen würden "einem System entwürdigender Kontrollen unterworfen" und ihrer "Grundrechte beraubt", kritisiert der Verein.

Welche Folgen hat das Gesetz für Freier?

Auch für Freier Thomas hat das Gesetz Folgen: Er geht regelmäßig auf sogenannte "Gangbang Partys", also Veranstaltungen, bei denen eine Frau mit mehreren Männern Sex hat. Diese sollen künftig, ebenso wie "Flatrate"-Angebote, verboten werden. "Ich frage mich wieso", sagt der 52-Jährige. Bei den Partys, auf die er gehe, passiere nichts unter Zwang. Die Partys verschwänden außerdem nicht, sondern fänden stattdessen in Privatwohnungen statt und könnten "als Pornodreh" angemeldet werden, sagt der gelernte Elektriker. Freier, die auf ungeschützten Sex bestehen, müssen zudem mit einem Bußgeld rechnen.

Welche Folgen hat das Gesetz für die Branche?

Thorsten Eitner, der Betreiber des Laufhauses "Pink Palace" auf der Reeperbahn, weiß nach eigenen Angaben noch nicht, was im Einzelnen auf seinen Betrieb zukommen wird. Sicher sei nur, dass er ein Schild mit einem Hinweis zur Kondompflicht an der Tür anbringen müsse.

Lady Jana, die ein Dominastudio betreibt, erzählt, es sei "ein Schock" für sie gewesen, als sie von den geplanten Regelungen erfahren habe. Obwohl die zweifache Mutter, wie bei Dominas üblich, keinen Geschlechtsverkehr mit ihren Gästen hat, muss sie trotzdem künftig regelmäßig zur vorgeschriebenen Gesundheitsberatung. "Das ist diskriminierend", findet sie. Zudem kämen auch baurechtliche Vorschriften auf sie zu, etwa die Vorgabe nach getrennten Toiletten für Gäste und Studiobetreiber.

Kritik gibt es auch von der Fachberatungsstelle "Sperrgebiet". Zwangsprostitution werde durch das neue Gesetz kaum verhindert. "Die Frauen brauchen oft sehr lange, um das Thema anzusprechen. Dazu müssen sie erst einmal Vertrauen fassen. Im Rahmen des vom Gesetzgeber vorgesehenen Informations- und Beratungsgesprächs, in dem es ja auch um andere Themen gehen soll, herauszufinden, ob eine Frau Opfer von Menschenhandel ist, klingt für mich nicht besonders plausibel", meint Projektleiterin Julia Buntenbach-Henke.

"Wir wissen, dass viele Prostituierte noch immer eine Offenlegung ihrer Tätigkeit gegenüber Behörden scheuen, weil sie eine gesellschaftliche Ausgrenzung befürchten", sagt Marcel Schweitzer, Sprecher der Hamburger Sozialbehörde. Die Stadt hat sich laut Schweitzer daher auch im Gesetzgebungsverfahren gegen die Einführung dieser Anmeldepflicht eingesetzt. Allerdings wird es die verpflichtende Gesundheitsberatung von Oktober an auch in der Hansestadt geben.

Es gibt aber auch Frauen, die offen mit Ihrer Tätigkeit und Leidenschaft umgehen. Exklusive Interviews von t-onlnie.de finden Sie hier.

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