Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Trennung & Scheidung Hausratsaufteilung bei einer Scheidung: Wer bekommt was?
Bei einer Scheidung muss der gesamte Hausrat aufgeteilt werden, und es stellt sie die Frage: Wer bekommt was? Bei einer Hausratsaufteilung ist einiges zu beachten. Nicht immer werden sich die Expartner einig, und eine gerichtliche Klärung bleibt die letzte Lösung.
Hausratsaufteilung nach der Scheidung: Oft problematisch
Wird eine Ehe nicht einvernehmlich geschieden, gibt es oft zahlreiche Probleme, auch wenn es um die Hausratsaufteilung geht. Die Aufteilung der gemeinsam genutzten Gegenstände sowie die Scheidung ist grundsätzlich erst nach Ablauf des Trennungsjahres möglich. Anders verhält es sich bei alleinigem Eigentum, das dem anderen Partner auf Verlangen sofort herauszugeben ist. Die gemeinsam genutzten Güter müssen dagegen möglichst gerecht verteilt werden. Zu beachten sind hier auch die Bedürfnisse der Kinder, wenn es welche gibt. Bleiben die Kinder zum Beispiel bei der Mutter, die wesentlich weniger Einkommen hat als der Vater, darf sie in der Regel auch den Großteil des Hausrats behalten, der zur Versorgung der Kinder notwendig ist. Es ist in diesem Fall der Frau nicht zuzumuten, alles neu kaufen zu müssen. (Wer bekommt das Haustier bei einer Scheidung?)
Unterstützung vom Anwalt bei der Hausratsaufteilung
Wenn Probleme bei der Hausratsaufteilung schon abzusehen sind, ist es sinnvoll, einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt zu beauftragen, der sich um die Belange rund um die Hausratsaufteilung bei einer Scheidung kümmert. Typische Hausratsgegenstände sind zum Beispiel Bettwäsche, Bilder, Haushaltsgeräte, Geschirr und Möbel. Auch gemeinsam genutzte Fahrzeuge gehören zum Hausrat und müssen in die Hausratsaufteilung mit einbezogen werden. Das Gericht versucht, bei der Entscheidung zur Verteilung des Hausrats immer auch die Faktoren Billigkeit und Fairness zu berücksichtigen. Ziel ist, dass kein Ehepartner benachteiligt wird und die Hausratsaufteilung bei einer Scheidung möglichst einvernehmlich zwischen beiden Parteien abläuft. Wird gemeinsamer Hausrat verteilt, der im Wert den Hausrat des anderen übertrifft, wird eventuell eine Ausgleichszahlung festgelegt. (Gehört das Auto zum Hausrat?)