Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Schulkind & Jugendliche Kosten für Klassenfahrt: Wie teuer kann es werden?
Die Kosten für Klassenfahrten sind gesetzlich nicht festlegt, sollen aber für alle Eltern zumutbar sein. Hier finden Sie einige Hinweise und Tipps.
Kosten für Klassenfahrt: Was gehört dazu?
Die Kosten für eine Klassenfahrt setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Zur Anfahrt, üblicherweise mit Bus oder Bahn, kommt als meist größter Posten die Übernachtung und Verpflegung in der Jugendherberge. Oft gehören auch Ausflüge zum Programm. In der Regel wählen Schulen regelmäßig dieselben Klassenfahrtziele und -aktivitäten aus, die sich über mehrere Jahre hinweg bewährt haben.
Erscheinen Ihnen als Eltern die Kosten für die Klassenfahrt trotzdem nicht angemessen, können Sie Einwände vorbringen und gemeinsam mit anderen Eltern möglicherweise eine Änderung erreichen. (Koffer packen für sie Klassenfahrt: Tipps und Tricks)
Manche Schulen haben Richtlinien
Um die Kosten für Klassenfahrten so gering wie möglich zu halten und allen Kindern die Teilnahme zu ermöglichen, haben sich darüber hinaus einige Schulen entsprechende Richtlinien gegeben. Viele Schulelternbeiräte raten zu gestaffelten Kostenobergrenzen, die bei 100 Euro in den 5. Klassen beginnen und bis hin zu 300 Euro für Oberstufenfahrten gehen.
Klassenfahrten in Grundschulen sind meist günstiger als in weiterführenden Schulen, da die erste Fahrt oft in die unmittelbare Umgebung führt und bei jüngeren Kindern noch nicht mit teuren und aufwendigen Aktivitäten verbunden ist.
Tipp: Jobcenter übernimmt Kosten für Klassenfahrt
Spätestens, wenn es um Skifreizeiten und Auslandsaufenthalte geht, steigen die Kosten für eine einwöchige Klassenfahrt deutlich an. Kinder aus finanziell schwachen Familien müssen aber auch dann nicht aus finanziellen Gründen auf die Klassenfahrt verzichten. Dafür gibt es klare gesetzliche Richtlinien. Erhalten die Eltern beispielsweise Arbeitslosengeld II (Hartz IV), dann übernimmt das Jobcenter die Kosten für die Klassenfahrt der Kinder.
Tipp: Darüber hinaus empfiehlt es sich in jedem Fall, ab der Bekanntgabe der Klassenfahrt ein wenig Geld dafür anzusparen. Das Taschengeld für die Klassenfahrt müssen Eltern nämlich grundsätzlich selbst zahlen. (Taschengeld für die Klassenfahrt: Wie viel ist angemessen?)