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Lärm: Anwohner müssen Spielplatzlärm von Jugendlichen nicht dulden


Schulkind & Jugendliche
Anwohner müssen Spielplatzlärm von Jugendlichen nicht dulden

Lärm ist nicht gleich Lärm: Schreien Kinder abends auf Spielplätzen, müssen Anwohner das dulden. Geht der Krach aber von Jugendlichen aus, müssen sie das nicht hinnehmen, wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim entschieden hat.

20.04.2012|Lesedauer: 1 Min.
Von dpa
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Anwohner hätten lediglich Anspruch darauf, dass die Kommune die klar missbräuchliche Nutzung von Spielplätzen unterbinde, teilte der Gerichtshof mit. Kinder, die außerhalb der Öffnungszeiten auf einem Spielplatz spielten, umfasse das ausdrücklich nicht. Ihr Lärm sei "sozialadäquat hinzunehmen" (Az.: 10 S 2428/11).

Lärm, der von Teenagern ausgeht, muss nicht akzeptiert werden.Vergrößern des Bildes
Lärm, der von Teenagern ausgeht, muss nicht akzeptiert werden. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Party auf dem Spielplatz ist Lärmbelästigung

Anders sehe es bei Lärm von Jugendlichen und Erwachsenen aus, die den Spielplatz für Partys missbrauchten. Dabei handele es sich um "unzumutbare Lärmbelästigungen".

An manchen Spielplätzen hängt eine Spielplatz-Ordnung aus, in der die Nutzungs-Zeiten und sogar die Altersgruppe der Nutzer festgelegt wird. Es bleibt jedoch die Frage, wie solche Vorschriften durchgesetzt und kontrolliert werden sollen.

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