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Tagesmutter finden: Eltern können sich zuerst ans Jugendamt wenden


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Tagesmutter finden: Eltern können sich zuerst ans Jugendamt wenden

Berufstätigen Eltern bleibt oft keine Wahl: Sie müssen eine Betreuung für ihr Kind organisieren. Tagesmütter sind dabei eine Alternative zu Hort oder Kindergarten. Bei der Suche sollten Eltern beim Jugendamt anfragen - und sich auf ihr Bauchgefühl verlassen.

06.11.2012|Lesedauer: 3 Min.
Von dpa
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Zuerst ans Jugendamt wenden

Bei der Suche nach einer geeigneten Tagesmutter wenden sich Eltern am besten zuerst an das örtliche Jugendamt. Die Mitarbeiter hätten einen guten Überblick über die Tagesmütter ihrer Region. Denn die Behörde stellt ihnen die sogenannte Pflegeerlaubnis aus. "Diese Erlaubnis soll Eltern versichern, dass bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden", erklärt Heide Pusch, Geschäftsführerin des Landesverbands der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg.

Tagesmütter müssen bestimmte Standards erfüllen

Die Pflegeerlaubnis ist für Tagesmütter verpflichtend, die ein Kind bei sich zu Hause ganztägig betreuen wollen. Für die Pflegeerlaubnis prüft das Jugendamt bei einem Hausbesuch unter anderem, ob es genug Platz für die Kinder gibt und ob die Tagesmutter persönlich geeignet ist. Weitere Voraussetzungen sind ein Führungszeugnis und eine gesundheitliche Bescheinigung. Außerdem muss die Betreuerin eine bestimmte Anzahl von Unterrichtseinheiten absolviert haben.

Auch Tageselternvereine können helfen

Beim Jugendamt könnten Eltern sich beispielsweise danach erkundigen, wie lange die Tagesmutter die Erlaubnis schon hat, wie viele Kinder sie im Schnitt beaufsichtigt oder ob sie spezielle Kenntnisse hat. "Zum Beispiel, ob sie schon einmal Kinder mit Allergien betreut hat", sagt Pusch. Alternativ zu den Jugendämtern gibt es in vielen Bundesländern auch freie Träger, die Tagesmütter vermitteln. Diese Tageselternvereine seien nahe dran und könnten ebenfalls bei der Vermittlung helfen.

An die Eingewöhnungsphase denken

Um sich ein vollständiges Bild zu machen, sollten Eltern der Tagesmutter in jedem Fall selbst einen Besuch abstatten. Nur so könnten sie ein Gespür dafür bekommen, ob man mit ihr auf einer Wellenlänge sei, und die anderen Kinder kennenlernen. Wichtig sei auch, eine Eingewöhnungsphase zu vereinbaren. In der Regel dauere diese zwischen einer und drei Wochen. In dieser Zeit lerne das Kind die Gruppe zusammen mit den Eltern kennen. "Für das Kind ist es einfacher, Vertrauen zu fassen, wenn Mutter und Vater dabei sind." Und den Eltern falle es leichter loszulassen, wenn sie den Eindruck haben, ihr Kind werde gut versorgt.

Ein Vertrag sichert beide Seiten ab

Wichtig ist auch, dass Eltern einen Betreuungsvertrag mit der Tagesmutter schließen. So seien beide Seiten abgesichert. In dem Vertrag sollten zum Beispiel die Betreuungszeiten geregelt werden, was zu tun ist, wenn das Kind krank wird oder ob es alleine zur Schule gehen darf.

Wie viele Tagesmütter und -väter gibt es?

Bundesweit hatten Ende 2010 insgesamt 52.000 Personen eine Erlaubnis des Jugendamtes zur Kindertagespflege - Männer machten davon nur einen kleinen Teil aus. 2011 stieg diese Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 10,5 Prozent. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Tageseltern seit Ende 2005 sogar mehr als verdreifacht. Üblicherweise betreuen sie jeweils ein bis fünf Kinder. Zum Stichtag 1. März 2011 nahmen Eltern von 124.000 Kindern ein Tagespflege-Angebot in Anspruch. Zu nicht registrierten Tageseltern gibt es keine verlässlichen Zahlen.

Wieviel verdienen Tagesmütter?

Sie sind freiberuflich tätig und erhalten je nach Region zwischen drei und acht Euro pro Kind und Stunde. Bei häufiger Betreuung liegt eine Monatspauschale bei etwa 650 Euro. Seit Januar 2009 müssen Tagesmütter ihr Einkommen versteuern und Sozialabgaben zahlen.

Welche Probleme bereiten EU-Hygienevorschriften den Tagesmüttern?

Eine EU-Verordnung von 2004 zu Hygienevorschriften für Lebensmittelunternehmer betrifft auch Tagesmütter, da diese regelmäßig Essen für Dritte zubereiten. Laut EU-Richtlinie dürfen etwa keine Zimmerpflanzen mehr auf den Tischen stehen, die Kühlschranktemperatur muss regelmäßig überprüft und Lebensmittel gekennzeichnet werden. Davon rückte das Bundesverbraucherministerium inzwischen ab. Die Standards der Tagesmütter entsprächen dem Hygieneniveau eines gut geführten Haushalts, hieß es. Für die Kontrolle seien die Länder verantwortlich, die zum Teil bereits vereinfachte Hygienevorschriften erlassen haben. Diese beinhalten etwa Schulungen in Hygienefragen. Eine Ausstattung der Tageseltern wie in Großküchen oder Schlachtereien ist nicht mehr erforderlich.

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