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Kein Feiertag: Als die DDR den Ostermontag abschaffte


Für Fünf-Tage-Woche
Als die DDR den Ostermontag abschaffte

1967 war der Ostermontag in der DDR zum vorerst letzten Mal ein gesetzlicher – und vor allem arbeitsfreier – Feiertag. Es sollte 23 Jahre dauern, bis er wieder eingeführt wurde. Das steckte dahinter.

Aktualisiert am 05.04.2021|Lesedauer: 2 Min.
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Es war ein recht kühler, wolkiger Ostermontag, damals am 27. März 1967. Mancherorts tröpfelte es sogar ein wenig. Und das Thermometer kam über die 14-Grad-Marke nicht hinaus. Einige DDR-Bürger, die schon einen Fernseher besaßen, machten es sich deshalb zu Hause bequem und schauten – beim Klassenfeind – die "Rudi-Carrell-Show".

Schoko-Osterhasen: Sie wurden im VEB Görlitzer Süßwarenfabrik "Bergland" Niederoderwitz produziert.Vergrößern des Bildes
Schoko-Osterhasen: Sie wurden im VEB Görlitzer Süßwarenfabrik "Bergland" Niederoderwitz produziert. (Quelle: Ulrich Hässler/imago-images-bilder)

Ostermontag kein arbeitsfreier Feiertag

Was die meisten nicht ahnten: Dieser Ostermontag sollte zum vorerst letzten Mal ein gesetzlicher, also arbeitsfreier Feiertag in der DDR sein. Der Grund war aber weniger die Skepsis der SED-Führung gegenüber christlichen Festen wie Weihnachten, Pfingsten oder eben Ostern. Vielmehr wurden wenige Wochen später, auf dem VII. Parteitag, die Weichen für einige wirtschaftspolitische Neuerungen gestellt.

Diese betrafen auch die Wochenarbeitstage der DDR-Bürger. Bereits Ostern 1966 hatte die Ost-Berliner Regierung die Arbeitszeit von 48 auf 45 Wochenstunden gesenkt. Jeder zweite Sonnabend blieb fortan arbeitsfrei.

Fünf-Tage-Woche statt fünf Feiertage

Während des SED-Parteitages zwischen dem 17. und 22. April 1967 in Berlin präsentierte Staats- und Parteichef Walter Ulbricht den nächsten Sozial-Coup: Neben der Erhöhung des Mindesturlaubs, der Mindestbruttolöhne, der Mindestrenten und des Kindergeldes für das vierte sowie jedes weitere Kind, schlug Ulbricht die Fünf-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich vor.

Den Wirtschaftslenkern war aber klar, dass gerade letzterer Vorschlag nicht ohne Abstriche finanzierbar war. Ulbricht formulierte es damals so:

"Mit Einführung der durchgängigen Fünf-Tage-Arbeitswoche müsste unter den gegenwärtigen Bedingungen die tägliche Arbeitszeit um etwa eine halbe Stunde verlängert werden. Das würde für viele Werktätige eine Mehrbelastung darstellen. (...) Wir schlagen deshalb der Regierung vor, die volle 5-Tage-Arbeitswoche einzuführen und (...) die Arbeitszeit und Feiertage neu zu regeln."

Das hieß im Klartext: Für den arbeitsfreien Samstag mussten einige gesetzliche, arbeitsfreie Feiertage geopfert werden. Die Wahl fiel am Ende auf fünf Feiertage, davon vier kirchliche. Was den DDR-Oberen sicher nicht ganz ungelegen war. Neben dem Tag der Befreiung (8. Mai), Christi Himmelfahrt, dem Reformationstag (31. Oktober) sowie Buß- und Bettag wurde auch der Ostermontag gestrichen.

1990 letzter Ostermontag in der DDR

Zudem legte man fest, dass der Karfreitag und Pfingstmontag an den folgenden Samstagen als Arbeitstage nachgeholt werden. Diese Regelung wurde allerdings wenige Jahre später wieder aufgehoben. Schon am 3. Mai 1967 beschloss der Ministerrat die neue Fünf-Tage-Arbeitswoche. Sie galt ab dem 28. August 1967.

Erst nach der politischen Wende 1989/90 wurde der Ostermontag in der DDR als gesetzlicher Feiertag wieder eingeführt. Das Wetter an diesem 16. April 1990 war übrigens genauso durchwachsen wie 23 Jahre zuvor: wolkig mit etwas Regen oder sogar Schnee. Einige Dinge ändern sich halt nie.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Schroeder, Klaus: Der SED-Staat. Geschichte und Strukturen der DDR. München, 1998.
  • Der Spiegel: "DDR/Fünf-Tage-Woche: Samstags nie" (27.8.1967)
  • MDR Zeitreise: "Warum die DDR den Reformationstag abschaffte" (29.10.2020)
  • Chroniknet: "Das Wetter am 27. März 1967", "Das Wetter am 16. April 1990"
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