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Sonderurlaub bei Todesfall: So viele Tage stehen Ihnen gesetzlich zu


Ihre Rechte
Sonderurlaub bei Todesfall: Das steht Ihnen zu

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Aktualisiert am 12.07.2021Lesedauer: 3 Min.
Trauerfall: Verstirbt ein naher Angehöriger, dann können Sie Sonderurlaub nehmen.Vergrößern des Bildes
Trauerfall: Verstirbt ein naher Angehöriger, dann können Sie Sonderurlaub nehmen. (Quelle: efenzi/getty-images-bilder)
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Der Todesfall eines nahen Angehörigen ist meist eine emotionale Stresssituation. Um sie zu bewältigen, haben Sie ein Recht auf Sonderurlaub. Wie viel Ihnen zusteht.

Stirbt ein geliebter Mensch, müssen Sie oft nicht nur den Verlust verarbeiten, sondern sich auch um die Beerdigung und Formalitäten wie Erbschaftsangelegenheiten kümmern. Um Ihnen diese Situation etwas zu erleichtern, gewährt der Gesetzgeber Sonderurlaub. Allerdings steht Ihnen dieser nicht per se zu.

Wir erklären, in welchen Fällen Sie mit Sonderurlaub rechnen können, was der Verwandtschaftsgrad damit zu tun hat und ob Sie weiter Ihren Lohn erhalten.

Wann steht mir Sonderurlaub im Todesfall zu?

Arbeitnehmer haben gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB § 616) einen Anspruch auf Sonderurlaub in besonderen Fällen. Der Todesfall eines nahen Angehörigen ist ein solcher Fall und wird im Gesetz als Grund für "eine vorübergehende Verhinderung" bezeichnet.

Anspruch auf einen Sonderurlaub haben Sie allerdings oft nur, wenn Sie mit dem Verstorbenen sehr eng verwandt waren. Zu diesem ersten Verwandtschaftsgrad zählen:

  • die eigenen Eltern,
  • die eigenen Kinder (auch Adoptiv- und Pflegekinder)
  • und der Ehepartner.

Bei Verwandten zweiten Grades gewähren Unternehmen nicht immer einen Sonderurlaub. Zu diesem Verwandtschaftsgrad gehören:

  • Großeltern,
  • Geschwister,
  • Enkel
  • und die Schwiegereltern.

Stirbt ein Verwandter dritten Grades, ist Sonderurlaub eher unüblich. Dazu zählen:

  • Onkel/Tante,
  • Neffe/Nichte.

Es liegt dann im Ermessen des Arbeitgebers, ob er bezahlten Urlaub gewährt.

Wie lange bekomme ich Sonderurlaub?

Sonderurlaub ist im BGB nur grob geregelt. Es hängt daher von verschiedenen Faktoren ab, wie viele Tage Urlaub Sie bei einem Todesfall bekommen. In der Regel sind Sie bei einem Todesfall zwei Tage freigestellt – einen Tag für den Todestag und einen weiteren für die Beerdigung. Währenddessen erhalten Sie eine Lohnfortzahlung.

Wenn Sie schon lange in einem Betrieb arbeiten und einen kulanten Arbeitgeber haben, kann der Sonderurlaub in einem Trauerfall auch länger als zwei Tage ausfallen.

Neben dem BGB regelt auch der Arbeitsvertrag das Recht auf Sonderurlaub. Oft ist hier genau festgehalten, wie viel Sonderurlaub Sie bekommen, wenn ein Angehöriger stirbt. Auch in einem Tarifvertrag kann es entsprechende Vereinbarungen geben.

So regelt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst § 29, dass Arbeitnehmer beim Tod des Lebenspartners, eines Elternteils oder eines Kindes zwei Tage Sonderurlaub bekommen.

Bundesbeamten stehen ebenfalls zwei Arbeitstage Sonderurlaub zu, wenn der Lebenspartner, ein Kind oder Elternteil verstirbt. Die Besoldung wird dabei weiterhin gezahlt.

Wie beantrage ich Sonderurlaub im Todesfall?

In der Regel gibt es kein spezielles Verfahren, wie Sie einen Sonderurlaub beantragen müssen, wenn ein Angehöriger gestorben ist. Sprechen Sie den Fall am besten mit Ihrer Vorgesetzten ab und reichen Sie den Sonderurlaub so ein, wie es im Unternehmen bei der Urlaubsplanung üblich ist. Erkundigen Sie sich in der Personalabteilung, ob es dazu eine besondere Regelung gibt.

Gut zu wissen: Sollte der Arbeitgeber den Antrag abweisen, können Sie eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Sollte eine bezahlte Freistellung tatsächlich nicht möglich sein, haben Sie auch die Möglichkeit, regulären Urlaub oder eine unbezahlte Freistellung in Anspruch zu nehmen.

Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich zu?

Das deutsche Arbeitsrecht gewährt Arbeitnehmern, egal ob sie in Vollzeit oder Teilzeit, als Aushilfe, als Praktikant oder als Auszubildender angestellt sind, einen Urlaubsanspruch. In welchem Umfang der Arbeitgeber Ihnen diese Erholungstage gewähren muss, ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgelegt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der Urlaubsanspruch mindestens 24 Werktage, wobei der Gesetzgeber von einer Sechstagewoche ausgeht. Arbeiten Sie fünf Tage pro Woche, berechnet sich der Mindesturlaub pro Kalenderjahr anteilig.

Demnach steht Ihnen, sofern nichts anderes in einem Tarifvertrag oder einer innerbetrieblichen Fassung vereinbart ist, eine Mindesturlaubszeit von 20 Werktagen zu (bei einer Viertagewoche 16, bei einer Dreitagewoche 12, bei einer Zwei-Tage-Woche 8 und bei einer Eintagewoche 4 Arbeitstage).

Das Entgelt, das Sie während des Urlaubs erhalten, bemisst sich nach Ihrem durchschnittlichen Arbeitsverdienst während der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn. In der Regel erhalten Sie während der Urlaubszeit einfach Ihr normales Gehalt weiter, so als wenn Sie tatsächlich arbeiten würden.

Verwendete Quellen
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