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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Gefahren vermeiden Darauf sollten Sie bei Silvesterfeuerwerk achten
Auch in diesem Jahr werden die Deutschen zum Jahreswechsel wieder reichlich Feuerwerk in den Himmel schießen. Beim Einkauf und im Umgang mit Knallern, Böllern und Raketen sollten Verbraucher auf einige Dinge achten, denn illegales Feuerwerk ist oft hochgefährlich. Einige Tipps:
1. Auf Prüfsiegel achten
Böllerfans sollten nur Produkte verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) oder einer anderen offiziellen europäischen Stelle geprüft und zugelassen sind und über das CE-Siegel verfügen. Bei aus dem Ausland eingeschmuggelten Krachern und Raketen ohne Prüfsiegel droht in der Regel mindestens eine empfindliche Geldstrafe.
Gefahren durch illegales Feuerwerk
Bei den für den deutschen Markt bestimmten Knallkörpern ist die Menge an Schwarzpulver stark begrenzt. Bei einem geprüften Böller, der versehentlich in der Hand gezündet wird, kommt es dem BAM zufolge zu leichten Verbrennungen. Die viel brisanteren Blitzknallkörper sind hierzulande verboten. Solche aus Osteuropa eingeschmuggelten Böller mit sogenanntem Blitzknallsatz, einer Mischung aus Kaliumperchlorat und Aluminiumpulver, können demnach vorzeitig explodieren und gefährliche Verletzungen verursachen – bis hin zum Verlust von Fingern.
Große Kracher
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist in diesem Jahr vom 28. bis zum 31. Dezember erlaubt. Sie dürfen zudem nur an Erwachsene verkauft werden. Zu dieser Kategorie gehören Raketen, Fontänen, Verbundfeuerwerke, Römische Lichter, Batterien und laute Knaller. Zu erkennen ist das Prüfsiegel an einer vierstelligen Nummer plus F2 plus einer weiteren fortlaufenden Nummer wie zum Beispiel 0589-F2-1234 – wobei die 0589 für die Prüfung durch die BAM steht. Raketen mit mehr als 20 Gramm Knallsatz dürfen sogar nur mit spezieller Erlaubnis erworben und gezündet werden.
Kleinere Kracher
Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen sind nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1. Dazu gehören Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen und Knallbonbons. Diese weniger gefährliche Art von Feuerwerkskörpern darf in der Regel auch das ganze Jahr über verkauft werden. Auch bei diesen harmloseren Knallern sollten die Eltern aber auf jeden Fall das Abfackeln beaufsichtigen. Auch hier gibt es in Deutschland ein entsprechendes Prüfsiegel.
2. Sicherheitshinweise beachten
Das BAM empfiehlt bei Raketen einen Sicherheitsabstand von acht Metern, bei kleineren Krachern mindestens einen Meter Abstand. Raketen stehen zudem deutlich stabiler, wenn sie nicht bloß in einer Sektflasche stecken, sondern sich die Flasche in einem Getränkekasten befindet. Grundsätzlich sollten Knaller nicht in der Hand gezündet werden, sonst droht der Verlust von Gliedmaßen. Böller der Kategorie F2 sind nur im Freien zu verwenden.
3. Knallzeiten beachten
Für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 gilt eine strikte "Knallzeit": Sie dürfen nur am Silvester- und Neujahrstag abgebrannt werden. Die Zeiten können je nach Bundesland leicht abweichen. Das Böllern in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern oder Tankstellen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Blindgänger, die nicht explodiert sind, sollten unbedingt liegen gelassen werden.
4. Ohren schützen
Schon ein einziger lauter Knall in der Nähe des Ohrs kann zu einem Knalltrauma führen, warnt die Bundesinnung der Hörakustiker. Durchschnittlich mehr als 8.000 Menschen sind jährlich nach Silvester von Verletzungen des Innenohrs durch Böller und Raketen betroffen. Bei etwa einem Drittel von ihnen bleibt ein Hörschaden.
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5. Vorsorge treffen
Anwohner sollten vor Silvester rechtzeitig sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen sowie brennbare Gegenstände vom Balkon entfernen. Für den Notfall sollten Löschmittel wie ein Eimer Wasser oder besser noch ein Feuerlöscher bereit gehalten werden. Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk ist zu bedenken, dass Silvesterdekoration oft sehr gut brennt.
- Nachrichtenagentur AFP