Es kann sich finanziell lohnen Diese zehn Gründe sprechen für die Ehe
Eheleute haben einige Vorteile gegenüber unverheirateten Paaren. Auch rechtliche Gründe sprechen für eine Hochzeit.
Die Zeitschrift "Finanztest" hat sich die Rechte Verheirateter genauer angesehen. Welche Gründe demnach für eine Hochzeit sprechen, lesen Sie hier.
1. Gemeinsamer Nachname
Eheleute können einen gemeinsamen Nachnamen tragen; Unverheiratete hingegen nicht. Ein solcher Name kann Verbundenheit ausdrücken und Außenstehende sehen durch ihn sofort, dass man zusammengehört. Bekommt ein verheiratetes Paar ein Kind, so erhält auch dieses den gemeinsamen Nachnamen. Bei Unverheirateten erhält das Kind den Nachnamen nur eines Elternteils.
2. Kostenfreie Mitversicherung
Geringfügig Beschäftigte können sich bei ihrem Ehepartner kostenlos mit krankenversichern.
3. Anerkennung als Elternteil
Verheiratete Eltern haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind. Bei einem unverheirateten Paar hingegen liegt das Sorgerecht allein bei der Mutter – diese muss erst eine Erklärung abgeben, damit es auf beide Eltern übergeht. Zudem kann ein Partner ein Kind seines Ehepartners aus einer vorherigen Beziehung adoptieren.
4. Steuern sparen
Eheleute können sich bei der Einkommensteuer zusammen veranschlagen lassen, das Stichwort lautet "Ehegattensplitting". Verdient einer der Partner deutlich mehr als der andere kann sich das laut "Finanztest" ordentlich lohnen: Demnach kann eine Heirat jährlich bis zu 10.000 Euro mehr verfügbares Einkommen bringen. Außerdem muss man bei einer gemeinsamen Steuererklärung eben nur eine machen. Das spart Zeit.
5. Niedrigere Schenkung- und Erbschaftsteuer
Und wo wir gerade schon beim Thema Steuern sind: Eine Eheschließung ist auch für die Schenkung- und Erbschaftsteuer relevant. Schenken oder vererben sich Verheiratete etwas, gilt für sie ein steuerlicher Freibetrag von 500.000 Euro. Es handelt sich dabei um den höchstmöglichen Freibetrag. Wird er überschritten, gelten für verheiratete Paare zudem niedrigere Steuersätze als für Unverheiratete (je nach Höhe der Schenkung zwischen sieben und 30 Prozent anstatt zwischen 30 und 50 Prozent).
6. Automatischer Erbe
Ehepartner sind nach dem Tod ihres Partners erbberechtigt (neben den gemeinsamen Kindern oder bei Kinderlosen den Eltern). Bei unverheirateten Paaren geht der Längerlebende unter Umständen leer aus: nämlich dann, wenn der Partner nicht in einem Testament bedacht wurde.
7. Hinterbliebenenschutz für Ehepartner
Wenn einer der Ehepartner stirbt, erhält der andere unter Umständen eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente.
8. Gehaltszuschläge für Beamte
In manchen Bundesländern erhalten Beamte laut "Finanztest" einen Gehaltszuschlag, wenn sie verheiratet sind.
9. Auskunftsberechtigung im Krankenhaus
Für Unverheiratete ist es manchmal schwer, im Krankenhaus bei einer Krankheit oder einem Unfall ihres Partners Auskunft zu erhalten. Als Ehepartner hat man dieses Problem nicht – denn nach der Hochzeit zählt der oder die Angetraute zu den Angehörigen.
10. Und natürlich: Liebe
Bei all den rechtlichen und steuerlichen Vorteilen sollte doch der Hauptgrund einer Eheschließung nicht vergessen werden: Liebe.